Fussgängerüberweg ist seine amtliche Bezeichnung. Doch im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich Zebrastreifen durchgesetzt. Vor 50 Jahren wurde der Vorrang für Fussgänger am Zebrastreifen eingeführt. Aber welche Regeln gelten eigentlich noch an dieser Querungshilfe?
Über die Abbey Road in London führt der wohl berühmteste Zebrastreifen der Welt.
Ein Punkt und 80 Euro Bussgeld
Seit dem 1. Juni 1964 haben Fussgänger am Zebrastreifen Vorrang. Das bedeutet für Autofahrer, sie müssen Personen oder Rollstuhlfahrer, die am Strassenrand stehen und den Zebrastreifen erkennbar nutzen wollen, passieren lassen und dafür gegebenenfalls auch anhalten. Nimmt der Autofahrer dem Fussgänger die Vorfahrt, fährt er zu schnell an den Zebrastreifen heran oder überholt er dort ein anderes Auto, drohen ihm ein Punkt in Flensburg und ein Bussgeld in Höhe von 80 Euro.
Strassenbahnen müssen nicht halten
Entgegen weitverbreiteter Meinung gibt es für Fussgänger keine Pflicht, einen Zebrastreifen zu nutzen. Sie können die Strasse auch an anderen Stellen überqueren. Allerdings ist das an einem Fussgängerüberweg sicherer. Vorsicht ist bei Zebrastreifen geboten, die über Strassenbahnschienen führen. In diesem Fall haben die Fussgänger keinen Vorrang vor dem Schienenverkehr.
Halten und Parken verboten
Das Halten auf Fussgängerüberwegen ist für Autos verboten. Auch fünf Meter vor einer solchen Querungshilfe ist Halten nicht erlaubt. Dafür kann ein Bussgeld von 10 Euro fällig werden, wird jemand dabei behindert, sogar 15 Euro. Auch im zähfliessenden Verkehr oder im Stau müssen Autofahrer Zebrastreifen freihalten. Parken auf oder vor Zebrastreifen kostet 20, mit Behinderung sogar 30 Euro.
Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren
Radfahrer geniessen an Zebrastreifen keine Sonderrechte. Es ist ihnen aber auch nicht verboten, die Fussgängerüberwege zu nutzen – selbst wenn sie dabei auf dem Rad sitzen bleiben. Allerdings müssen sie legal dort herangefahren sein, also einen Radweg dafür genutzt haben. Bleibt ein Radfahrer während des Überquerens per Zebrastreifen im Sattel, hat er allerdings kein Recht auf Vorrang gegenüber Autofahrern. Schiebt er dagegen sein Fahrrad, gilt er als Fussgänger und geniesst dessen Rechte. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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