Heutzutage sind die Tuning-Möglichkeiten von Fahrzeugen schier unendlich. Ob Motortuning, Karosserieteile, Auspuffanlagen oder Leichtmetallfelgen: Tuning-Fans haben die Qual der Wahl. Einen Haken hat das Tuning allerdings: Erlaubt ist leider nicht alles, was gefällt. Ohne TÜV-Zulassung läuft nichts.
Mit diesen Siegeln sind Sie auf der sicheren Seite
Gerade bei Komplett-Umbauten oder Anbau von Teilen ist entscheidend, dass die Fahrtüchtigkeit und die Sicherheit Ihres Fahrzeugs nicht eingeschränkt werden. Bei Tuning-Parts mit EG- oder ECE-Genehmigung müssen Sie in der Regel nicht einmal beim TÜV zur Änderungsabnahme vorstellig werden. Allerdings sollten Sie die Genehmigungsunterlagen und im besten Fall auch die Einbauanleitung immer bei sich führen, wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind.
Weitere Details zu Montagehinweisen, bestimmten Auflagen und Einschränkungen bezüglich der Strassenzulassung finden Sie unter anderem in den Teilegutachten (TGA), in der allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) sowie der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Erfüllt der Einbau Ihrer Tuning-Parts alle hier aufgeführten Bestimmungen, steht einer Zulassung des Fahrzeugs nach den Richtlinien der StVZO (§ 19) nichts mehr im Wege. Ob eine spezielle TÜV-Abnahme erforderlich ist, wird in den Unterlagen ebenfalls aufgeführt. Sollten Sie sich einmal unsicher sein, ist der Weg zum nächsten Sachverständigen aber der sicherste Schritt.
Motor-Tuning und weitere Umbaumassnahmen
Wird die Motorleistung wesentlich erhöht, kann es sein, dass Sie für eine Zulassung des Fahrzeugs auch Änderungen am Fahrwerk und den Bremsen vornehmen müssen. Diese Dinge sind auch in Zusammenhang mit Chip-Tuning zu berücksichtigen. Achten Sie ausserdem darauf, dass alle Motor-Tuning-Massnahmen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Sollte sich durch die Leistungssteigerung eine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte ergeben, kann der Gesetzgeber Ihr Fahrzeug im schlimmsten Fall stilllegen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig immer die Teilegutachten oder die ABE mitzuführen. Eine Nachprüfung beim TÜV kann sehr teuer werden.
Auch für Änderungen an der Beleuchtung von Fahrzeugen und der Folierung von Scheiben gibt es klare Vorschriften in der StVZO. So müssen beispielsweise Folien auf der Windschutzscheibe mindestens zu 75 Prozent lichtdurchlässig sein. Für alle anderen Scheiben gilt eine Lichtdurchlässigkeit von 70 Prozent.
Wer die Zulassung seines Fahrzeugs nicht gefährden möchte, sollte aus diesen Gründen nur Tuning-Profis mit dem Fahrzeugumbau beauftragen oder auf hochwertige und seriöse Tuning-Part-Anbieter setzen. Wichtig ist, dass alle Tuning-Parts die Anforderungen der StVZO §19 und §22 erfüllen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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