Wer ein eigenes Auto besitzt wird schnell von Freunden gefragt, ob sich diese den Wagen mal ausleihen können. An dieser Stelle ist aber Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Unfall, kann der Halter des Fahrzeugs schnell auf dem Schaden sitzen bleiben.
Mal eben sein Auto an Freunde oder Bekannte zu verleihen kann schnell zu einer teuren Höflichkeitsgeste werden. Versicherungen kennen in diesem Fall nämlich keinen Spass. Deshalb ist es besser, entsprechend vorbereitet zu sein und vorher die Fronten zu klären, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auf die folgenden Punkte achten, wenn Sie Ihr Auto verleihen.
Was passiert bei einem Unfall?
Generell ist der Halter des Fahrzeugs durch seine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert - der Schaden somit gedeckt. Der Fahrzeughalter muss aber mit einer Prämienerhöhung rechnen, da ein Unfall eine Höherstufung in der Versicherung nach sich zieht.
Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung kann zusätzlich eine Selbstbeteiligung dazu kommen. Wichtig: Viele Halter haben nur sich als alleinigen Fahrer in der Versicherungs-Police eingetragen. Ist ein anderer Fahrer in einem solchen Fall in einen Unfall verwickelt, kann es sogar rückwirkend zu einer Prämiennachforderung kommen.
Wie geht man am Besten vor?
Theoretisch könnten Sie mit Freunden und Bekannten im Fall eines Verleihens des eigenen Fahrzeugs eine schriftliche Vereinbarung treffen, wer im Schadensfall die Kosten trägt. In der Realität dürfte das aber nur auf die Wenigsten zutreffen. ADAC-Experten raten daher, sein Auto nur an Personen zu verleihen, denen man vertraut und von denen man bei einem Unfall eine faire Einigung erwarten kann. Ähnlich verhält es sich mit Strafzetteln. Auch hier sollte man sich untereinander über die Zahlung einig werden. Bei schwereren Verkehrsverstössen ist es allerdings ratsam, den tatsächlichen Fahrer zu nennen.
Wichtig: Verleihen Sie Ihr Auto niemals an einen betrunken Freund oder Bekannten und lassen Sie diesen auch nicht mit Ihrem Auto fahren, wenn Sie dabei sind. Kann die Haftpflichtversicherung nachweisen, dass Sie wissentlich Ihr Fahrzeug an einen betrunkenen Fahrer weitergegeben haben, kann die Versicherung sogar Regress verlangen - ausserdem könnten Ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Weiter sollten Sie einem anderen Fahrer auch immer den Fahrzeugschein mitgeben, um Probleme bei möglichen Verkehrskontrollen zu vermeiden. In einigen Ländern wird ausserdem eine Nutzungsvollmacht, ausgestellt durch den Fahrzeughalter, gefordert.
Wie können Sie Ärger vermeiden?
Um von vorneherein erst gar nicht in die Bredouille zu kommen, ist es sinnvoll, mehrere Fahrer bei Ihrer Versicherung zu melden. Bedenken Sie dabei aber, dass sich Ihre Versicherungsprämie dadurch erhöht. Ist ein Verleihen des eigenen Fahrzeugs schon frühzeitig bekannt, können Sie auch bei vielen Versicherern kurzfristig einen weiteren Fahrer eintragen lassen und anschliessend wieder aus dem Vertrag nehmen. In diesem Fall zahlen Sie nur die zusätzlichen Kosten für den entsprechenden Zeitraum. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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