Der Auto Club Europa (ACE) macht auf die Steuerpflicht von Autobesitzern aufmerksam, die ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Damit auch Sie nicht in die Steuerfalle tappen, sollten Sie diese Tipps befolgen.

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Wer sein gebrauchtes Fahrzeug weiterverkaufen möchte, fährt in der Regel in die Waschanlage, macht anschliessend einige gute Fotos und lädt die Anzeige bei einem der Internet-Verkaufsportale hoch. Ist man sich mit einem Käufer über den Preis einig, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und Papiere, Schlüssel und Auto wechseln den Besitzer. Richtig? Fast. Denn wenn Sie wollen, dass alles glatt läuft beim Autoverkauf, sollten Sie eine wichtige Sache nicht vergessen: das Abmelden.

ACE warnt vor hohen Kosten

Denn wenn Sie Ihren noch zugelassenen Wagen an den neuen Besitzer abgeben, kann es passieren, dass Sie schon bald eine saftige Rechnung in Höhe der anfallenden Steuerpflicht für das Auto präsentiert bekommen. Der ACE weist darauf hin, dass die Steuerpflicht nach dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen 2. Kraftfahrzeugsteuergesetz so lange beim Vorbesitzer bleibt, bis das verkaufte Fahrzeug entweder auf den neuen Besitzer angemeldet ist oder es zuvor abgemeldet wurde.

Sie sollten aus diesem Grund niemanden ein noch angemeldetes Kfz überlassen, im guten Glauben, derjenige wird es umgehend abmelden oder auf sich umschreiben lassen. Selbst, wenn es sich um einen seriösen Käufer handelt, kann es sein, dass dieser das Auto erst einige Monate einlagert, bevor er es weiterverkauft oder nutzt – in dieser Zeit wären Sie dann in der Pflicht, die Steuer dafür zu bezahlen.

Mehrere Hundert Euro Steuerforderung drohen

Besonders wenn es sich bei Ihrem Auto um ein hubraumstarkes Dieselfahrzeug handelt, können die Steuernachforderungen schnell mehrere Hundert, wenn nicht sogar eintausend Euro betragen. Deshalb rät der ACE grundsätzlich vor jedem Verkauf zur Demontage der Nummernschilder und der rechtzeitigen Abmeldung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Darüber hinaus warnt der Automobilclub, dass eine vertragliche Zusicherung des Käufers über die Ummeldung nach etwa drei Tagen keine Sicherheit bringt.

Im umgekehrten Fall sollten sich Käufer von Gebrauchtwagen darauf einstellen, bei der Zulassungsstelle einen Satz rote Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) zu beantragen oder das Fahrzeug gleich mit den Originalpapieren zuzulassen. Eine Vorlage der Versicherungsbescheinigung ist in beiden Fällen notwendig.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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