Ab Dezember gilt Winterreifen-Pflicht in zehn Ländern Europas. In der Schweiz droht bei Verkehrsbehinderung ein Bussgeld. Ungarn kann ohne Schneeketten die Einreise verweigern und in Italien sind einige Winterreifen sogar verboten. Was im Detail beim Winterurlaub mit dem Auto in den europäischen Nachbarländern zu beachten ist, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Mobilität

Obwohl in Deutschland eigentlich alles penibel geregelt ist, spricht die Strassenverkehrsordnung lediglich von "winterlichen Wetterverhältnissen", bei denen Winterreifen vorgeschrieben sind. Daher behelfen sich die meisten Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs sein möchten, mit der Faustformel von Oktober bis Ostern. Andere Länder kennen eindeutigere Regelungen für Winterreifen. Darauf weist der ACE, Deutschlands zweitgrösster Autoclub, hin.

Winterreifen sind Pflicht

Ab dem 1. Dezember müssen auch in Estland, Finnland, Lettland und Litauen alle Autos über entsprechende Winterbereifung verfügen. In Bosnien, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt bereits ab dem 1. beziehungsweise 15. November eine entsprechende Verpflichtung. Sie endet in den meisten Ländern zwischen Ende März und Mitte April.

Als Winterreifen gelten in der Regel Reifen mit M+S-Kennzeichnung, also auch viele Ganzjahresreifen. Manche Länder schreiben sogar eine spezielle Profiltiefe vor, meist 3 oder 4 Millimeter. Der ACE empfiehlt bei Winterreifen grundsätzlich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Unter 4 Grad Celsius

In einigen Ländern gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, stattdessen gilt, wie in Deutschland, eine so genannte "situative Winterreifenpflicht". Das heisst, dass bei winterlichen Bedingungen, dazu zählen in der Regel Schnee, Eis oder Matsch, nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden darf. Zu den Ländern mit situativer Winterreifenpflicht zählen die Nachbarländer Luxemburg, Österreich und Tschechien; ausserdem Rumänien, Schweden und die Slowakei. Tschechien macht die situative Winterreifenpflicht nicht nur am Fahrbahnzustand, sondern auch an der Aussentemperatur fest. Fällt das Thermometer unter 4 Grad Celsius, müssen entsprechende Gummis aufgezogen sein.

Bussgeld bei Verkehrsbehinderung in den Bergen

In vielen weiteren Ländern kann durch Beschilderung eine entsprechende Winterreifenpflicht ausgerufen werden, beispielsweise auf Gebirgsstrassen oder in bestimmten Regionen. Dazu zählen beispielsweise Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn.

In der Schweiz wiederum gibt es weder eine generelle noch eine situative Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Strassen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit. Bei Verkehrsbehinderung droht ausserdem ein Bussgeld.

Einreiseverbot ohne Schneeketten

Schneeketten sind nur in Irland verboten, in allen anderen Ländern sind sie erlaubt, oftmals jedoch bloss auf komplett schneebedeckten Strassen. Meist gilt bei der Verwendung von Schneeketten ein Tempolimit von 50 km/h. Mazedonien erlaubt 70 km/h. In Serbien müssen Schneeketten vom 1. November bis 1. April mitgeführt werden. In Ungarn droht gar ein Einreiseverbot, wenn eine Schneekettenpflicht kurzfristig angeordnet ist und Einreisewillige keine Fahrhilfen mitführen.

Spikes im Berchtesgadener Land

In einigen Ländern sind auch Spike-Reifen erlaubt. Dazu zählen Österreich, Norwegen, Finnland und die Schweiz. In Deutschland sind sie verboten – bis auf eine Ausnahme: Das kleine deutsche Eck von Lofer bis Bad Reichenhall sowie 15 Kilometer vor der österreichischen Grenze.

Winterreifenverbot in Italien

In Italien gibt es sogar ein Winterreifenverbot. Auf jeden Fall müssen Fahrer von SUV-Geländewagen und Sportwagen darauf achten, dass in der Zeit zwischen 15. Mai und 15. Oktober der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen zwingend mit dem Geschwindigkeitsindex in den Papieren übereinstimmen oder darüber liegen. Der Geschwindigkeitsindex muss ganzjährig bei Ganzjahres- und Winterreifen (erkenntlich durch das Kürzel "M&S", "M+S" oder "M-S" auf der Reifenflanke) mindestens "Q" betragen. Diese komplizierten Regelungen betreffen Geländewagen mit Offroad-Reifen. Bei diesen Fahrzeugen werden oftmals grobstollige Reifen mit "M&S"-Kennzeichnung verbaut, die nur einen niedrigen Geschwindigkeitsindex aufweisen. Anderseits gibt es kaum Ganzjahres- oder Winterreifen, die den Geschwindigkeitsindex der Fahrzeugpapiere für Sportwagen und schnelle Limousinen erfüllen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.