Sie blockieren private Stellplätze, Kundenparkplätze oder gar Rettungseinfahrten: Falschparker sorgen immer wieder für Ärger im Strassenverkehr. Doch Sie haben verschiedene Möglichkeiten, rechtmässig dagegen vorzugehen. Von unüberlegten Racheakten sollten Sie hingegen dringend absehen.
Parkplätze sind insbesondere in Innenstädten knapp und selten leer vorzufinden. Manch ein Autofahrer stellt sein Fahrzeug daher unberechtigterweise im Halteverbot, auf privaten Stellplätzen oder in zweiter Reihe ab - und behindert so unter Umständen andere Autofahrer. Blockiert ein Auto beispielsweise eine Rettungseinfahrt, können und sollten Sie die Polizei verständigen. In einem solchen Fall werden sich die Ordnungshüter um das Abschleppen kümmern. Bei Privat- oder Kundenparkplätzen können Sie allerdings nicht auf polizeiliche Hilfe zählen, da es sich weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Den Falschparker abschleppen lassen
Wird Ihr privater Stellplatz blockiert, können Sie dennoch abschleppen lassen. Allerdings müssen Sie dafür zunächst die Kosten übernehmen. Haben Sie rechtmässig gehandelt und unter anderem versucht, den Falschparker ausfindig zu machen und ihm Gelegenheit zum Entfernen des Autos zu geben, können Sie die Kosten hinterher von ihm einfordern. Weigert er sich jedoch zunächst, die Abschleppkosten zu tragen, müssen Sie sie mühsam vor Gericht erstreiten.
Falsches Parken gut dokumentieren
Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist es wichtig, dass Sie das Falschparken des Gegners vor Gericht nachweisen können. Dokumentieren Sie die Situation daher am besten mit Fotos, bevor Sie einen Abschleppdienst beauftragen, und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Kennzeichen. Ist der Falschparker weggefahren, bevor der Dienstleister eintrifft, müssen Sie zunächst die Kosten für eine Leerfahrt übernehmen. Auch diese können Sie hinterher vom Falschparker einfordern - hierbei helfen wiederum die Fotos.
Anwaltliche Abmahnung und Unterlassungsaufforderung
Möchten Sie die Kosten für privates Abschleppen nicht vorstrecken oder scheuen Sie eine mögliche Auseinandersetzung vor Gericht, haben Sie eine weitere Möglichkeit auf blockierte Privatparkplätze zu reagieren. So können Sie den Falschparker zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung auffordern. Er wird per Anwaltsbrief über den Rechtsverstoss aufgeklärt und muss erklären, dass er den Parkplatz nicht mehr nutzen wird. Handelt er zuwider, werden eine Vertragsstrafe sowie die Kosten für die anwaltliche Abmahnung fällig.
Von diesen Massnahmen sollten Sie absehen
Verzichten sollten Sie hingegen darauf, dem Falschparker einen Denkzettel zu verpassen, indem Sie ihn zuparken. Das gilt als Nötigung - Ihnen droht in diesem Fall eine nicht unerhebliche Geldstrafe. Begegnen Sie dem Autofahrer persönlich, der sein Fahrzeug falsch abgestellt hat, sollten Sie ausserdem von Beleidigungen absehen. Der Falschparker könnte Sie anzeigen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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