Schon heute gibt es zahlreiche Assistenzsysteme, die es Fahrzeugen erlauben teilweise autonom zu agieren. Die rechnergestützten Systeme sind jedoch der aktuellen Rechtsprechung voraus. Denn wer haftet eigentlich, wenn die Technik versagt?
Wer ein aktuelles Fahrzeug der Mittel- oder Oberklasse kauft, hat oft die Wahl zwischen allerlei Assistenzsystemen, die das Fahren erleichtern sollen. Eine Notbremse, die eingreift, wenn man nicht schnell genug auf den langsamer werdenden Vordermann reagiert, ist da nur der Anfang. Mittlerweile bieten Hersteller wie Tesla oder Mercedes-Benz auch Systeme an, die – zumindest auf der Autobahn – nicht nur selbstständig bremsen und beschleunigen können, sondern auch die Lenkarbeit übernehmen. Diverse Unfall-Videos im Internet zeigen jedoch, dass auch Computerchips manchmal irren. Aber wer haftet überhaupt, wenn der Autopilot einen Schaden verursacht?
Gegenwärtige Rechtslage hinkt der Technik hinterher
Derzeit haben Juristen vor allem das Problem, dass die aktuelle Gesetzgebung der neuen Technik im Strassenverkehr nicht gewachsen ist. Der Rechtswissenschaftler Prof. Eric Hilgendorf fügt in einem Interview mit dem Sender "3sat" ein interessantes Detail hinzu: "Nach gegenwärtiger Rechtslage, die ihre Grundlage im 'Wiener Strassenverkehrsabkommen' von 1968 hat, sind Fahrzeuge ab einem gewissen Autonomiegrad gar nicht zulassungsfähig". Jedes Automobil muss demnach von einem Menschen kontrolliert werden.
Der Fahrer bleibt in der Haftung
Diese pikante Tatsache ist den Autoherstellern natürlich bewusst. Deshalb umgehen sie die Lücke im Recht mit Formulierungen, die klar machen sollen, dass man niemals ganz die Verantwortung an die Maschine abgeben soll. Tesla etwa schreibt: "Unser Autopilot ist eine Möglichkeit, den Fahrer von besonders langweiligen oder potenziell gefährlichen Aspekten des Strassenverkehrs zu entlasten." Und weiter: "Der Fahrer bleibt für das Auto verantwortlich und hat immer die volle Kontrolle." Somit haftet bisher immer der Fahrer, wenn das System etwa auf den Vordermann auffährt.
Bei Mercedes-Benz in Stuttgart meidet man vorsorglich das Wort Autopilot ganz. Es handle sich bei der Technik lediglich um erweiterte Assistenzsysteme oder höchstens einem Staupiloten. Es soll niemand auch nur auf den Gedanken kommen, während der Fahrt damit anzufangen, geschäftlichen Schriftverkehr oder Ähnliches zu erledigen.
Unfälle durch Assistenzsysteme könnten zum Imagekiller werden
Im Alltag werden sich viele Autofahrer jedoch an die angenehme Unterstützung gewöhnen und doch das eine oder andere Mal den Blick von der Strasse abwenden. Im Unterschied zu Deutschland, wo die Hersteller im Schadensfall auf das Gesetz verweisen können, wird es in den USA womöglich eher zu Klagen aufgrund einer anderen Produkthaftung kommen. Die darauf folgenden Imageprobleme könnten so zu einem Risiko für die Autohersteller werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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