Mainz - Ein Auto verursacht einen Verkehrsverstoss, doch wer ist es gefahren? Lässt sich das nicht ermitteln, können die Halter des Autos dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

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Dafür müssen andere Personen bei dem Verstoss nicht gefährdet worden sein. Die Halter haben ausserdem eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen die Bussgeldbehörde also dabei unterstützen, den Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln. Dagegen verstossen sie, wenn sie die Behörde mit ihren Aussagen in die Irre führen.

Das zeigt beispielhaft ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. (Az.: 3 L 68/22)

Der Halter will gefahren sein - das Foto zeigt: Eher nein

Der Fall: Ein Auto wurde ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 28 k/h zu viel geblitzt. Um den Fahrer zu ermitteln, meldete sich die Behörde beim Halter. Der behauptete, selbst gefahren zu sein.

Doch starke Unterschiede zwischen der Person auf dem Blitzerfoto und dem Ausweisfoto des Halters machten klar: Dieser konnte nicht der Fahrer gewesen sein. So bekam er die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Dagegen zog der Mann vor Gericht.

Ohne Erfolg. Ein Fahrtenbuch führen zu müssen, wertete das Gericht als gerechtfertigt. Die Auflage kommt infrage, wenn es sich um schwerere Verkehrsstösse handelt. Etwa solche, die mit Punkten geahndet werden, so das Gericht - aber auch das ist laut DAV nicht zwingend.

Irreführende Aussagen vom Halter

Erforderlich ist, dass "trotz ausreichender Ermittlungen" der Fahrer oder die Fahrerin nicht feststellbar ist. Dabei hat der Halter gegenüber der Behörde die schon erwähnte Mitwirkungspflicht.

Als Verstoss dagegen wird gewertet, wenn der Halter - wie in diesem Fall - mit irreführenden Angaben versucht, den Sachverhalt zu verschleiern und die Täterermittlung zu verhindern.

Bei der Eintragung von Punkten indes kann nicht automatisch eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden, ergänzt der DAV. Es müsse dazu immer eine Einzelfallbetrachtung dazu vorgenommen werden, ob die genannten Kriterien erfüllt sind. Und es gibt einen Auslegungsspielraum.  © dpa

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