In der Regel gibt es keinen Grund, auf der Autobahn aus einem Fahrzeug auszusteigen. Doch was, wenn der Verkehr sich staut – womöglich stundenlang? Auch dann gibt es einige Regeln zu beachten. Wir haben die wichtigsten rund um das Thema Verhalten auf der Autobahn für Sie zusammengetragen.
Die Strassenverkehrsordnung stellt eindeutig klar, dass Fussgänger auf Autobahnen nichts zu suchen haben. Viele Autofahrer meinen dennoch, in bestimmten Fällen dürften Sie auf der Autobahn aus ihren Fahrzeugen aussteigen. Stimmt das? Nur bedingt.
Die meisten vermeintlichen Gründe reichen dem Gesetzgeber eindeutig nicht aus. Bei Fehlverhalten drohen lebensgefährliche Situationen und empfindliche Strafen. Wer regelmässig Autobahnen nutzt, sollte sich daher schon vorher mit den wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln für die Schnellstrassen auseinandersetzen.
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Standstreifen nur im Notfall verwenden
Klar ist die Sache beim Halten auf dem Seitenstreifen. Dieser wird auch Pannenstreifen genannt, und zwar nicht ohne Grund. Liegen weder eine Panne noch ein anderweitiger Notfall vor, werden hier 35 Euro fällig. Wer sein Auto parkt, muss sogar mit 70 Euro rechnen. Hinzu kommt ein womöglich schmerzender Punkt in Flensburg. Doch damit nicht genug: Wer anhält, um sich den Weg zum nächsten WC zu sparen, muss als sogenannter "Wildpinkler" weitere 30 Euro berappen. Wer den Standstreifen nutzt, um bei Stau oder Stop-and-go an einer stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonne vorbeizukommen, riskiert 75 Euro Bussgeld und einen Punkt.
Auch bei Stau die Nerven behalten
Apropos Stau: Stau ist nicht nur mit einem ärgerlichen Zeitverlust verbunden, er kann auch Emotionen beflügeln, die im Strassenverkehr eigentlich nichts zu suchen haben. Wer ob des nervenaufreibenden Stillstands zu emotionalen Ausbrüchen oder Unkonzentriertheit neigt, gefährdet schnell sich und andere Verkehrsteilnehmer. Das gilt insbesondere für das Aussteigen bei Stillstand. Hierfür sieht der Gesetzgeber ein Verwarngeld von 10 Euro vor, sofern kein Notfall vorliegt. Ein "menschliches Bedürfnis" kann laut ADAC übrigens nicht als Notfall geltend gemacht werden.
Stets eine Rettungsgasse freihalten
Ebenfalls wichtig: Auch wenn bei langen Staus und Stop-and-go-Phasen oft keine Ursache, etwa ein Unfall, zu erkennen ist, sind Sie verpflichtet, stets eine Rettungsgasse freizuhalten. Wer stattdessen Schlangenlinien fährt, um besser an den Vorausfahrenden vorbeischauen zu können, oder unentwegt von einem Fahrstreifen zum anderen "springt", riskiert, etwaig auftauchende Rettungskräfte zu behindern. Wer gar einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse folgt, kann mit mindestens 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Ausserdem kann es durch aufgeregtes Verhalten im Stau zu weiteren Behinderungen kommen, beispielsweise infolge eines Folgeunfalls. In beiden Fällen müssen Sie zudem mit Bussgeldern rechnen.
Übrigens: Ob Stau ober nicht, das Telefonieren (ohne Freisprecheinrichtung) hinter dem Steuer ist nur dann erlaubt, wenn der Motor aus ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit 60 Euro Bussgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.
Achtung Motorradfahrer
Häufiges Bild in Stausituationen sind Motorradfahrer, die sich dank der kompakten Form ihrer Maschinen zwischen den Blechlawinen aus Autos durchschlängeln. Ist nur ein Verkehrsteilnehmer für einen Moment unaufmerksam, können hier trotz des meist geringen Tempos gefährliche Situationen entstehen. Auch deshalb ist diese gängige Praxis offiziell verboten. Werden die Biker erwischt, droht ein sattes Bussgeld von 100 Euro samt einem Punkt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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