Für viele Autofahrer ist ein solcher Freundschaftsdienst selbstverständlich. Wenn Sie Ihr Auto verleihen, sollten Sie allerdings einige Dinge im Vorfeld klären. Verursacht der Bekannte nämlich einen Schaden, kann es für Sie teuer werden, wenn Sie als alleiniger Fahrzeugnutzer bei der Versicherung gemeldet sind. Hier finden Sie Infos zum Thema.

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Das eigene Auto verleihen - für die meisten Deutschen stellt das kein Problem dar. In einer 2012 durchgeführten forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherung Cosmos Direkt gaben 83 Prozent der befragten Autofahrer an, dass sie ihren Partner, Verwandte oder enge Freunde mit dem eigenen Auto fahren lassen würden. Nur elf Prozent der Autofahrer lehnten dies komplett ab - vielleicht auch, weil sie sich vor Konsequenzen im Falle einer Panne oder eines Unfalls fürchten.

Mehrere Benutzer bei der Versicherung angeben

Natürlich können Sie es nicht genau im Voraus planen, ob und wann Sie Ihr Auto verleihen werden. Auf der sicheren Seite sind Sie dennoch, wenn Sie sich bei Abschluss der Versicherung nicht als alleinigen Nutzer des Fahrzeugs angeben. So haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten zu wählen.

Sie können zum Beispiel angeben, dass Ihr Partner das Auto mitbenutzt oder den Nutzerkreis überhaupt nicht beschränken. Um wie viel die zu zahlende Versicherungsprämie dadurch ansteigt, hängt unter anderem auch mit dem Alter des jüngsten Fahrers zusammen. Bei Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren fallen meist höhere Beiträge an als für ältere Fahrer mit mehr Praxis.

Was passiert, wenn Sie als alleiniger Nutzer eingetragen sind?

Haben Sie keine weiteren Fahrer bei der Versicherung angegeben, um von den niedrigeren Beiträgen zu profitieren, sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der Hand geben. Denn wenn Sie Ihr Auto verleihen und der Nutzer einen Unfall verursacht, kann es für Sie teuer werden. Die Kfz-Versicherung trägt den Schaden zwar in der Regel dennoch, sie hat jedoch die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Darüber hinaus müssen Sie meist die Summe nachzahlen, die Sie dadurch gespart haben, dass Sie als alleiniger Nutzer eingetragen waren.

Bei einer Vollkaskoversicherung müssen Sie zudem mit einer Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Wenn Sie Ihr vollkaskoversichertes Auto verleihen und ein nicht eingetragener Fahrer einen Schaden verursacht, trägt die Versicherung zwar auch den Schaden am eigenen Auto. Sie müssen ausser der vereinbarten Selbstbeteiligung infolge aber auch höhere Beiträge zahlen. Auf der sicheren Seite sind Sie daher nur, wenn Sie den Nutzerkreis des Autos nicht eingeschränkt haben.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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