Viele Menschen sind im Sommer barfuss, in Sandalen oder Flip Flops unterwegs. Das mag bequem sein. Doch beim Autofahren ist diese Art der Bekleidung nicht besonders praktisch. Das sieht meist auch die Versicherung so.

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In geschlossenen Schuhen können einem bei Temperaturen um die 30 Grad schnell die Füsse qualmen. Daher setzen viele Menschen im Sommer auf offenes Schuhwerk wie Flip Flops oder sind gleich komplett barfuss unterwegs. Auch einige Autofahrer entscheiden sich für das luftige Outfit an den Füssen. Allerdings kann das böse Folgen haben.

Kein generelles Flip-Flop-Verbot

Es gibt den Mythos, dass Flip Flops für Autofahrer verboten sind - so wie ein Handy am Steuer. Das ist tatsächlich nur ein Mythos. Es gibt kein generelles Flip-Flop-Verbot für Autofahrer. Auch barfuss zu fahren, ist erlaubt. Wer von der Polizei angehalten wird und kein festes Schuhwerk trägt, muss kein Bussgeld befürchten. Allerdings kann er sich darauf einstellen, dass die Beamten ihn darauf aufmerksam machen, dass Flip Flops nicht die geeignetsten Schuhe zum Führen eines Fahrzeuges sind.

Höheres Gefahrenpotenzial

Es gibt einen guten Grund, warum überhaupt darüber diskutiert wird, ob das Fahren mit Flip Flops oder gar barfuss verboten sein könnte. "Das kann bei einer nötigen Gefahrenbremsung verhängnisvoll sein", teilt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mit. Die Gefahr, dass der Fuss vom Pedal abrutscht, sei beim Fahren ohne Schuhe allzu gross. "Ausserdem ist es schwierig, den zum Bremsen erforderlichen Pedaldruck ohne Schuhe herzustellen", so der KS weiter.

Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht

Wer barfuss oder mit Flip Flops ein Auto fährt, riskiert möglicherweise doch ein Bussgeld. Es kann nämlich sein, dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Strassenverkehr verstösst. So hat es jedenfalls das Oberlandesgericht Bamberg in einem Fall entschieden. Das Oberlandesgericht Celle hat zwar entschieden, dass es grundsätzlich erlaubt ist, barfuss zu fahren und dieser Umstand keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Rechtsexperten warnen dennoch davor. Denn im Falle eines Unfalls dürfte dem Fahrer ohne festes Schuhwerk eine Mitschuld zugesprochen werden.

Versicherungen können Leistungen kürzen

Auch den Versicherungen ist bewusst, dass das Autofahren ohne Schuhe oder mit Flip Flops nicht ganz ungefährlich ist. Deshalb kann es sein, dass der Versicherer im Falle eines Unfalls einem Flip-Flop-Träger sogar die Leistung verweigert. Dieser Fall dürfte eintreten, wenn der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Und ob das Tragen von Flip Flops während des Autofahrens eine grobe Fahrlässigkeit darstellt, müssen im Zweifelsfall die Gerichte klären.

Andere Regeln für Berufsfahrer

Wer sein Auto für berufliche Zwecke nutzt, muss strengere Richtlinien beachten. Für ihn gelten nämlich gewisse Unfallverhütungsvorschriften. Und deshalb müssen Menschen, die beruflich mit dem Auto unterwegs sind, einen Schuh tragen, der den Fuss umschliesst. Andernfalls können sie für dieses Vergehen auch belangt werden, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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