Stockender Verkehr, keine freien Parkplätze und aggressive Verkehrsteilnehmer - im Grossstadtdschungel ist das Autofahren oft eine echte Zerreissprobe. Schnell kann man vor lauter Hektik den Überblick darüber verlieren, was eigentlich erlaubt und wer wann schuld an einem Unfall ist. Wir räumen mit den grössten Verkehrsirrtümern auf.

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Dichter Verkehr steht in Grossstädten auf der Tagesordnung. Die Folge sind viele Auffahrunfälle. Ein weitverbreiteter Irrtum: Wer jemandem hinten auffährt, ist automatisch schuld. Doch das stimmt so nicht. Falls der Vorausfahrende derart stark in die Eisen geht, dass er den Verkehr gefährdet, dann haftet er auch. Ebenfalls nicht schuld ist der Hintermann, wenn er von einem Wagen überholt und ausgebremst wird - oder jemand an einer roten Ampel plötzlich rückwärts fährt. Allerdings müssen solche Verfehlungen andere Autofahrer vor Gericht bewiesen werden.

Handynutzung bei roten Ampeln

Wer in der Stadt unterwegs ist, dürfte in Versuchung geraten, an den zahlreichen Ampeln, an denen man warten muss, mal eben das Handy zu benutzen. Obgleich der Verkehr für Sie während der Rotphase ruhen mag, ist das nicht erlaubt. Es droht ein Bussgeld in Höhe von 60 Euro.

Parken bei defekter Parkuhr

Die Suche nach Parkplätzen kann in Grossstädten eine regelrechte Tortour sein. Wenn man einen Platz gefunden hat, ist die Freude gross - und umso grösser, wenn die Parkuhr defekt ist. Das Parken ist dann zwar kostenlos, aber nicht unbegrenzt. Achten Sie daher auf die vorgeschriebenen Zeiten. Und vergessen Sie die Parkscheibe nicht!

Querparken mit dem Smart

Wer einen kleinen Smart sein Eigen nennt, dürfte schneller einen Parkplatz finden. Das Querparken ist jedoch nicht erlaubt, obwohl vielerorts die Ordnungshüter ein Auge zudrücken. Laut § 12 Abs. 4 der Strassenverkehrsordnung muss das Einparken am rechten Fahrbahnrand parallel zur Strasse erfolgen.

Nach Unfall nur einen Zettel hinterlassen

Oft passieren bei der hektischen Parkplatzsuche kleinere Unfälle. Dass es ausreicht, an der Windschutzscheibe des Unfallgegners einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen, ist ein weiterer Irrtum. Der Zettel könnte schnell verloren gehen, und Sie könnten sich der Unfallflucht schuldig machen. Sie müssen im Falle eines Parkplatzremplers daher warten, bis der Geschädigte auftaucht - oder aber Sie rufen die Polizei.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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