Auch wenn sich die Lage auf unseren Strassen nach den zuletzt sehr winterlichen Tagen offenbar wieder etwas entspannt hat, ist jederzeit mit weiteren Schnee- und Eismassen sowie Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt zu rechnen. Umso wichtiger ist es für Autofahrer, spätestens jetzt auf die Risiken des Winters vorbereitet zu sein.
Um das Gefahrenpotenzial des Winters einzudämmen, sollten Autofahrer einige Tipps beachten und Vorbereitungen treffen. Andernfalls gefährdet man nicht nur sich selbst und das eigene Auto, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Zudem kann falsches Verhalten von Autofahrern im Winter die Geldbörse empfindlich schmälern. Der Auto Club Europa (ACE) nennt verschiedene winterliche Fallstricke für Autofahrer.
Das Auto im eisigen Gewand
Fallen die Temperaturen nachts unter null Grad, steht man morgens in der Regel vor einem Auto mit mehr oder weniger stark vereisten Scheiben. So mancher Autofahrer scheut dann den Aufwand, das gesamte Fahrzeug inklusive aller Scheiben vom Eis zu befreien. Klare Sicht im Winter ist allerdings unerlässlich. Ausserdem gibt es einfache Tricks, mit denen Sie die morgendliche Routine am Auto vereinfachen und vor allem verkürzen können.
Grundsätzlich sollte bei Anbahnung einer winterlichen Wetterlage möglichst frühzeitig reagiert werden. So empfiehlt es sich beispielsweise, bereits am Abend vor dem nächsten Fahrtantritt zur Tat zu schreiten. Sie können beispielsweise die Frontscheibe abdecken, um ein Vereisen selbiger zu unterbinden oder zumindest die Scheibenwischer hochklappen, damit diese nicht festfrieren. Auch das Auftragen spezieller Klarspüler-Flüssigkeiten kann laut ACE helfen.
Empfindliche Bussgelder
Tritt man die Fahrt an, ohne sämtliche nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben, gefährdet man nicht nur sich selbst und andere, sondern läuft auch Gefahr, mit schmerzhaften Bussgeldern belegt zu werden. Die Strassenverkehrsordnung schreibt unter anderem vor, dass die Sicht aus dem Auto vollständig gegeben sein muss. Das bezieht sich auf alle vorhandenen Scheiben und gilt für Sommer wie Winter. Ein einfaches ''Guckloch'' in der Frontscheibe reicht keineswegs aus. Auch Rück- und Seitenspiegel zählen übrigens dazu. Wird man etwa mit einem ''Guckloch'' erwischt, fallen 10 Euro Bussgeld an. In Zusammenhang mit einem Unfall sind es sogar direkt 35 Euro.
Ausserdem sind Autofahrer verpflichtet, das gesamte Auto vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien. Das gilt insbesondere für wichtige Bauteile wie Scheinwerfer, Rückleuchten und und Blinker. Selbstverständlich muss zudem das Kennzeichnen zumindest bei Fahrtbeginn lesbar sein. Eis- und Schnee-platten, die auf Motorhaube, Kofferaumdeckel oder dem Dach liegen, können sich durch Vibrationen und den Fahrtwind lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Klimaanlage auch im Winter nutzen
Im Winter trägt man über Kleidung und Schuhe besonders viel Feuchtigkeit ins Fahrzeug. Da die Autoheizung in der Regel durch Wärme von Motor erfolgt, wird erst einige Minuten nach dem Start zuverlässig geheizt. Die kalte Luft, die zu Fahrtbeginn aus den Lüftungsgittern strömt, ist jedoch nicht in der Lage, die Feuchtigkeit im Fahrzeuginnern schnell genug abzuführen. Wer im Besitz eines Autos mit Klimaanlage ist, sollte sich daher nicht scheuen, die Klimaanlage auch im Winter zu nutzen. Diese fungiert dann im Grunde wie ein Luftentfeuchter und sorgt umgehend für klare Sicht.
Schwerwiegende Folgen bei Unfällen
Kommt es aufgrund von Nachlässigkeiten zur Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer, ist mit deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen als Bussgeldern zu rechnen. In einem solchen Fall kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen. Je nach Schwere der Versäumnisse und der entstandenen Personen- oder Sachschäden, können dabei harte Strafen ausgesprochen werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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