Viele Autofahrer würden an ihrem Auto gerne alle Scheiben tönen. Nicht nur die Heck- und hinteren Seitenscheiben, sondern auch die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe. Das ist bekanntermassen verboten. Aber warum?

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Es ist bekannt, dass dieses Vorhaben in Deutschland verboten ist. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bussgeld. Ausserdem kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, der Autofahrer darf mit seinem Pkw nicht mehr weiterfahren.

Versicherung zahlt möglicherweise nicht bei Unfall

Doch neben dem gesetzlichen Verbot gibt es noch weitere Problematiken: Sollte mit komplett abgedunkelten Scheiben ein Unfall verursacht werden, ist es möglich, dass die Versicherung die Zahlung des entstandenen Schadens verweigert. Der Unfallbeteiligte, ob schuldig oder nicht, müsste für den verursachten Schaden selbst aufkommen.

Ein weiterer Aspekt, warum das vollständige Scheiben tönen in Deutschland verboten ist: Es behindert die Sicht. Das gilt besonders für Nachtfahrten. Hier können einige Details nicht mehr richtig erkannt werden. Der Gesetzgeber führt darüber hinaus an, dass die Phasen von Verkehrsampeln (rot, gelb, grün) nicht mehr einwandfrei voneinander zu unterscheiden seien, wenn die Frontscheibe des Fahrzeugs getönt ist oder mit einer Folie verdunkelt wurde.

Matten als Sonnenschutz

Auf die Folien im vorderen Bereich des Autos muss also verzichtet werden. Sollten Sie das Aufheizen Ihres Fahrzeuginnenraums verhindern wollen, müssen Sie auf aussen anzubringende Matten zurückgreifen, die auf die Scheiben des parkenden Autos gelegt werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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