München - Bei diesigem Herbstwetter oder Nebel sollten sich Autofahrer und Autofahrerinnen nicht auf die Lichtautomatik verlassen. Auch die modernste Technik erkennt laut ADAC widrige Lichtverhältnisse nicht verlässlich. Autofahrer sollten im Zweifel das Abblendlicht selbst bedienen. Bei schlechter Sicht sei es auch tagsüber vorgeschrieben – alternativ können Nebelscheinwerfer angeschaltet werden, so der Autoclub.

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Das Tagfahrlicht, das sich bei vielen Autos mit der Zündung anschaltet, sorgt dagegen nicht immer ausreichende Sichtbarkeit – auch, weil es nur vorn am Fahrzeug leuchtet. Anders die Nebelschlussleuchte: Sie ist so hell, dass sie rückwärtigen Verkehr auch blenden kann. Anschalten darf man sie laut ADAC nur, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Dann liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Fernlicht macht alles nur noch schlimmer

Um die Distanz von 50 Metern einzuschätzen, helfen als Orientierung Leitpfosten am Strassenrand, die entlang von Landstrassen und Autobahnen in diesem Abstand zueinander aufgestellt sind. Verwendet man die Nebelschlussleuchte falsch, kann ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro fällig werden.

Wenn Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern, leuchten Nebelscheinwerfer die Strasse noch am besten aus, da sie das Licht flach streuen – anders als das Fernlicht, das die Sicht dann zusätzlich verschlechtert.

© dpa-infocom, dpa:221006-99-29847/2  © dpa

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