Mit nachträglich eingebauten Soundgeneratoren lässt sich ein schmächtiger Motorklang im Nu aufmöbeln – oft zum Leidwesen von Nachbarn und Passanten. Das Verkehrsministerium hat nun solche Geräte untersagt.

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Der Diesel röhrt wie ein V8, die säuselnde Limousine poltert wie ein italienischer Sportwagen: alles machbar mit Soundgeneratoren. Diese Bauteile verändern und verstärken die Geräusche eines Autos so, dass sie eine beeindruckendere Klangkulisse ergeben.

Soundgeneratoren nicht mehr eintragungsfähig

Mit dem sonoren Klang geht allerdings meist ein erheblich lauteres Geräusch einher. Deswegen hat nun das Bundesverkehrsministerium die Nachrüstung solcher Soundgeneratoren jetzt untersagt. Sogar schon erteilte Teilegutachten sollen demnach ihre Gültigkeit verlieren.

Auch solche Klangerzeuger, die nach Darstellung der Anbieter angeblich nicht eintragungspflichtig seien, dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Klanggeneratoren zur Erzeugung von Warngeräuschen an Elektroautos sind künftig noch erlaubt.

Lautsprecher im Auspuff imitieren Motorgeräusche

Billig sind solche Geräte fürs Klangtuning nicht. Der Soundgenerator ist ein Lautsprecher, der am Auspuffendrohr eingebaut wird. Ein Steuergerät berechnet entsprechend der momentanen Drehzahl, welche Geräusche der Lautsprecher erzeugen muss, damit die gewünschte Klangkulisse entsteht. Solche Einbausätze kosten regelmässig über 1.000 Euro.

Serienmässige Klappen-Abgasanlagen zulässig

Weiterhin erlaubt sind Soundgeneratoren sowie Klappenauspuffe, die serienmässig in Fahrzeuge eingebaut werden. So verfügen vor allem sportliche Modelle häufig über Auspuffanlagen mit variabler Geometrie. Abhängig von Drehzahl, Fahrprogramm und Stellung des Gaspedals steuert ein Klappenmechanismus den Weg der Abgase durch die Anlage. Dabei erzeugt die Anlage einen je nach Situation mehr oder weniger sportlichen Klang, wobei die Grenzwerte immer eingehalten werden.

Solche Anlagen lassen sich jedoch so verändern, dass die höhere Lautstärke in jeder Fahrsituation auftritt. Derartige Veränderungen sind durch die Zulassungsvorschriften nicht gedeckt. Erlaubt sind jedoch Klangoptimierungen an der serienmässigen Klappenanlage, die keine höhere Lautstärke zur Folge haben. Die erfordern allerdings eine Abnahme samt Geräuschmessung.

In jedem Fall müssen die Abgasanlagen die Grenzwerte der EU für Geräuschemissionen einhalten. Erlaubt sind bis zu 75 Dezibel bei einer Motorleistung bis 200 kW (272 PS) pro Tonne Fahrzeuggewicht. Bei einem höheren Gewicht oder mehr Leistung sind grössere Lautstärken erlaubt. Die Lautstärke wird bei konstanter Geschwindigkeit sowie bei der Beschleunigung auf 50 km/h gemessen.

Hierbei gibt die EU einem Ferrari oder Porsche also durchaus mehr akustischen Spielraum als einem Opel Corsa oder VW Polo.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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