Ein Autounfall im Urlaub ist für viele ein Horrorszenario. Damit die Schadensregulierung aber auch im Ausland ohne grössere Komplikationen über die Bühne geht, sollten sich Autofahrer an die folgenden fünf Grundsätze halten.
Ob mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen: Wer im Urlaub mit dem Auto in einen Unfall verwickelt wird, muss überlegt handeln und sollte nicht direkt in Panik verfallen. Selbst wenn man den Unfallgegner nicht versteht - Autofahrer können sich an fünf Grundsatzregeln halten, mit denen die Schadensregulierung auch im Nachhinein ohne böse Überraschungen ablaufen sollte.
1. Unfallstelle absichern
Grundsätzlich gilt es wie bei jedem Unfall zunächst einmal die Warnblinkanlage einzuschalten, die Unfallstelle mit einem Warndreieck (etwa in 100 Metern Entfernung) abzusichern und vor dem Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anzulegen. Weiter sollten Sie gerade bei grösseren Schäden darauf achten, dass Unfallspuren keinesfalls vor der Unfallaufnahme beseitigt werden. Auf gar keinen Fall dürfen Sie die Unfallstelle einfach verlassen.
2. Notruf alarmieren
Sind Personen beim Unfall zu Schaden gekommen, sollten diese zunächst versorgt werden. Anschliessend rufen Sie den europaweiten Notruf unter der 112 oder 110. Diese Nummern funktionieren in der Regel auch im Ausland vom Handy aus und sind auch von jeder Notrufsäule oder Telefonzelle anwählbar.
3. Unfall dokumentieren
Sind alle Personen wohlauf, muss eine korrekte Unfalldokumentation stattfinden. Machen Sie zur Sicherheit Fotos der Unfallstelle und der beschädigten Fahrzeuge. Lassen Sie sich die Papiere des Unfallgegners zeigen und tauschen Sie Ihre Daten aus. Dazu gehören Name, Adresse, Versicherer und Versicherungsnummer. Zur Sicherheit können Sie auch von Dokumenten wie dem Ausweis und der Versichertenkarte Fotos machen. Auch der genaue Zeitpunkt und der Ort des Unfalls müssen festgehalten werden. Gibt es Probleme bei der Verständigung, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners feststellen lassen.
4. Die Polizei verständigen
Grundsätzlich gehen Urlauber immer auf Nummer sicher, wenn sie selbst bei Blechschäden die Polizei informieren und diese zur Unfallstelle rufen. Unbedingt notwendig wird das, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, es zu Streit kommt, Verständigungsprobleme auftreten oder die Versicherungsdaten nicht eindeutig geklärt werden können. Notieren Sie sich für eventuelle Rückfragen ausserdem Namen, Dienststelle und Nummer der Beamten.
5. Versicherung informieren
Zu guter Letzt gilt es die eigene Versicherung zu informieren, was in der Regel in den Vertragsbedingungen als Pflichtverhalten festgeschrieben ist. Das gilt sowohl dann, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, als auch dafür, wenn Sie eindeutig der Geschädigte sind. In diesem Fall gilt es, zusätzlich auch die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners zu informieren. Ein Schuldgeständnis sollten Sie aber unter keinen Umständen direkt am Unfallort abgeben. Über das weitere Vorgehen nach dem Unfall informieren Sie dann die Mitarbeiter Ihrer Versicherung. Fahrer von Mietwagen sollten in solchen Fällen zunächst die Mietwagenfirma verständigen und sich hier über den weiteren Ablauf erkundigen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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