In verlassenen Gegenden sieht man sie manchmal am Strassenrand: abgestellte Autos, die keiner mehr haben will. Sein Fahrzeug auf diese Weise zu entsorgen, ist natürlich nicht rechtmässig. Wir sagen Ihnen, welche legalen Antworten es auf die Frage "Wohin mit dem alten Auto?" gibt.
Wer sich ein neues Auto anschaffen oder das alte einfach nur so loswerden möchte, steht vor dieser Frage. Die meisten Gebrauchtwagen können noch gut verkauft oder - im Falle eines geplanten Autokaufs beim Händler - in Zahlung gegeben werden. Doch es gibt auch Altfahrzeuge, deren Verkauf die Mühe kaum noch wert ist, beispielsweise wenn sie nicht mehr durch den TÜV kommen oder einen Totalschaden erlitten haben. In diesen Fällen haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Fahrzeugentsorgung: Sie können Ihr Altauto bei einem Verwertungsbetrieb abgegeben oder das Angebot einer kostenlosen Altfahrzeug-Rücknahme durch den Hersteller nutzen.
Verhandlungsgeschick beim Autoverwerter gefragt
Die umweltgerechte Entsorgung eines Autos kostet immer Geld, weiss der ADAC. Laut Automobilclub kalkulieren Verwertungsbetriebe rund 100 Euro Kosten pro Altfahrzeug ein. Da sie die Autos zuvor jedoch ausschlachten und bestimmte Bauteile wiederverwenden oder verkaufen können, lässt sich mit etwas Verhandlungsgeschick - und abhängig vom Fahrzeugmodell - noch ein kleiner Erlös erzielen.
Verwertungsbetriebe kümmern sich auf Wunsch um alles
Achten Sie bei der Wahl des Autoverwerters darauf, dass es sich um eine zertifizierte Annahmestelle handelt. Diese übernehmen auf Wunsch auch die Abmeldung des Altfahrzeugs bei der Behörde oder organisieren den Transport, wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Allerdings wird man Ihnen dafür in der Regel die Kosten in Rechnung stellen. Sofern die Summe den Autoerlös nicht übersteigt, stellt die Übergabe an den Autoverwerter aber immer noch eine einfache, legale und kostenlose Möglichkeit der Fahrzeugentsorgung dar.
Kostenfreie Altfahrzeug-Rückgabe an den Vertragshändler
Erwarten Sie, dass Ihr Fahrzeug keinen Erlös mehr einbringt, empfiehlt der ADAC, die Möglichkeit der kostenlosen Rücknahme durch den Hersteller zu nutzen. Seit dem 1. Januar 2007 sind Hersteller und Importeure gesetzlich dazu verpflichtet, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Dieses gilt für gewöhnliche Pkw mit einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen und maximal neun Sitzplätzen. Ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge, bei denen wesentliche Komponenten wie Motor, Fahrwerk, elektronische Steuergeräte oder Teile der Karosserie entnommen wurden. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich zwecks kostenloser Rücknahme bei einem Vertragshändler des Herstellers melden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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