Ostern ist gerade vorbei, Pfingsten steht vor der Tür: Für viele beginnt bereits jetzt die Urlaubssaison. Für die Mietwagenbuchung im Urlaub hält der AvD einige Tipps bereit.
Wem das Frühjahr in Deutschland noch zu kalt ist, der verreist zur Pfingstzeit in den Süden. Damit Sie auch in der Urlaubsregion mobil bleiben, bietet sich die Buchung eines Mietwagens bei einem der zahlreichen Autoverleiher an. Doch hier gibt es das eine oder andere Detail zu beachten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt zum Thema Mietwagenbuchung einige Tipps, damit Ihr Urlaub erholsam und der Leihwagen nicht zur Kostenfalle wird.
Deutsches Recht bei deutschem Vermieterportal
Der AvD rät dazu, die Preise für die Mietwagenbuchung schon vorab im Internet zu vergleichen. Oftmals gibt es deutliche Unterschiede und das Reisebudget kann so schon vor dem Urlaub geschont werden. Wenn Sie ein Schnäppchen bei einem deutschen Anbieter (deutsches Portal) ergattern, haben Sie darüber hinaus den Vorteil, dass bei Rechtsfragen auch das deutsche Recht gilt. Schwieriger wird es dagegen bei der Buchung im Ausland: Bei Streitigkeiten kommt das ausländische Gesetz zum Einsatz.
Sie sollten ausserdem auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn dieser ist nicht immer im Grundpreis mit enthalten. Teil- und noch besser Vollkaskoschutz ist jedoch nach Meinung des Automobilclubs eine sinnvolle Investition, gerade auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Denn diese decken auch kleinere Schäden zwischen 300 und 1.000 Euro komplett ab – meist ohne, dass die Miete dadurch ungebührlich nach oben schnellt. Aber Achtung: Bei manchen Vollkaskoverträgen sind spezielle Schäden wie beispielsweise an Reifen oder Unterboden ausgeschlossen. Beachten Sie deshalb solche Versicherungsausschlüsse vor der Vertragsvereinbarung.
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll
Darüber hinaus sollten Sie bei der Abholung sowie bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem alle bereits bestehenden Schäden dokumentiert werden. Machen Sie Fotos von den kaputten Stellen und unterschreiben Sie keinesfalls Vereinbarungen, die nicht in einer Ihnen verständlichen Sprache verfasst sind. Der AvD rät zudem, den Mietwagen mit vollem Tank zurückzugeben: Einige Vermieter stellen Ihnen sonst das Befüllen des Tanks teilweise mit mehreren Euro pro Liter in Rechnung.
Bei Wohnmobilen gilt: Als Eigner eines Klasse-B-Führerscheins dürfen Sie diese nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Darüber bedarf es dem C1-Schein. Diese Richtlinien gelten auch ausserhalb Europas: Wer sich dorthin in den Urlaub begibt, sollte sich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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