Carsharing liegt voll im Trend und ist besonders aus Grossstädten nicht mehr wegzudenken. Mehrere Anbieter tummeln sich in Deutschland und dienen als willkommene Erweiterung des örtlichen Nahverkehrs. Damit Kunden nicht in die Kostenfalle tappen, wenn das Auto beschädigt ist oder es falsch abgestellt wurde, sollte man sich aber an die folgenden Regeln halten.
Was am Anfang noch ein Modellversuch war, ist mittlerweile zum etablierten Angebot geworden, das insbesondere in Städten als echter Erfolg verbucht werden kann. Die Rede ist von Carsharing: Viele unterschiedliche Anbieter haben ihre Flotten in diversen Stadtgebieten ausgerollt. Wer zum Einkaufen fahren will, zur Arbeit oder an den Bahnhof, mietet sich für einige Minuten ein entsprechendes Fahrzeug an, um es anschliessend wieder am Zielort abzustellen. Doch aufgrund der vielen verschiedenen Nutzer kann es auch dazu kommen, dass Carsharing-Fahrzeuge beschädigt werden. Doch was ist zu tun, wenn man ein solches Auto anmieten möchte?
Carsharing nicht gedankenlos nutzen
Bevor Sie das Carsharing-Auto anmieten, sollte das Fahrzeug auf Schäden und Mängel kontrolliert werden. Wenn Ihnen eine Unregelmässigkeit auffällt, kontaktieren Sie den Anbieter direkt und sprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen ab. Bei einigen Carsharing-Unternehmen liegt dafür auch ein Handbuch im Innenraum bereit, in welches Sie den entdeckten Schaden eintragen. Bedenken Sie, dass Sie nicht automatisch in der Haftung für mögliche Schäden sind, nur weil Sie sich für das beschädigte Auto bereits registriert haben. Das Verschulden muss vorliegen, sagt der ADAC.
Ganz allgemein sollten Sie, bevor es losgeht, wichtige Dokumente wie Tankkarte, Parkkarte oder Parkausweis checken. Alles sollte im Auto vorhanden sein. Denn bei nicht ordnungsgemäss abgestellten Fahrzeugen muss meist ganz regulär ein Bussgeld gezahlt werden. Der Betreiber kann in einem solchen Fall schnell über die Registrierungen den Schuldigen ausfindig machen. Sollten Sie selbst dafür verantwortlich sein, müssen Sie sich auf die Kosten des Strafzettels plus eine Bearbeitungsgebühr des Anbieters einstellen. Wenn die Tankkarte fehlt, sollten Sie unbedingt den Füllstand des Tanks beachten.
Regelungen bei einem Unfall beachten
Keine Panik bei Beschädigungen durch Dritte: Kommt es zu der Situation, dass ein ordnungsgemäss geparktes Carsharing-Auto beschädigt ist, ohne dass es einen eindeutigen Verantwortlichen gibt, sind Sie als gerade registrierter Nutzer nicht automatisch schuldig. Denn wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden ausserhalb der Mietzeit durch Dritte (Fussgänger, Fahrradfahrer, parkende Autofahrer) entstanden ist, müssen Sie dafür nicht aufkommen. Dennoch rät der ADAC, die allgemeinen Vertragsbedingungen der Anbieter genau zu lesen, Preise, Extrakosten und Gebühren sowie den Versicherungsschutz zu checken.
Wenn Sie mit dem Carsharing-Auto in einen Unfall verwickelt werden, setzen Sie sich ebenfalls direkt mit dem Betreiber der Flotte in Verbindung. Oft verlangen die Vertragsbedingungen, dass in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden muss. Unabhängig von den Details des Unfallgeschehens sollten Sie aber keinesfalls ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Bei kleineren Schäden kann es sein, dass die Polizei sich weigert, vor Ort zu erscheinen. In einer solchen Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Adressen der Unfallbeteiligten und der anwesenden Zeugen sorgfältig zu notieren. Das gilt auch für die Kennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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