Brandenburg - Ja, eine Kommune muss dafür sorgen, dass die Strassen verkehrssicher sind. Allerdings kann eine völlige Gefahrlosigkeit nicht erwartet werden. Das gilt speziell dann, wenn Warnschilder auf Strassenschäden hinweisen. Das zeigt eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Brandenburg/Havel), auf die der ADAC hinweist.
Geklagt hatte ein Radfahrer. Er war auf einer Landstrasse, auf der Schilder allgemein vor Strassenschäden warnten, unterwegs. Auf der Strasse gab es auch eine etwa vier Zentimeter hohe, nicht scharfkantige Erhebung. Der Mann fuhr mit seinem Rennrad darüber und stürzte. Im Nachgang forderte er von der verantwortlichen Kommune Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Sein Argument: Die ihm zum Verhängnis gewordene Fahrbahnerhebung sei nicht von der allgemeinen Beschilderung "Strassenschäden" abgedeckt gewesen. Entweder hätte die Kommune an der Stelle speziell warnen, absperren oder den Schaden beheben müssen. Die Kommune sah das ganz anders und verweigerte Zahlungen. Gerichte mussten klären. Final wies das Oberlandesgericht eine Berufung ab. (Az.: 2 U 21/24)
Warum das Gericht gegen den Radler entschied
Die Gründe: Vereinfacht ausgedrückt muss eine Kommune zwar für einen verkehrssicheren Zustand der Strassen sorgen. Völlig gefahrlose Strassen aber können nicht erwartet werden.
Im konkreten Fall galt ausserdem: Zum einen war die Strasse nicht speziell für Radler hergerichtet, zum anderen wurde mit Schildern ja auf Schäden hingewiesen. Eine nicht scharfkantige, etwa vier Zentimeter hohe Unebenheit sah das Gericht dabei im Bereich des Erwartbaren an. Einen weiteren, konkreten Gefahrenhinweis an der Stelle erachtete es als nicht erforderlich.
Vielmehr hätte der Radfahrer angesichts der allgemeinen Warnschilder seine Fahrweise anpassen müssen - gerade, da er auf einem Rennrad mit schmalen, für Unebenheiten anfälligeren Reifen unterwegs war. © Deutsche Presse-Agentur
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