Berlin - Es war eine tolle Silvesternacht, ein rauschendes Fest. Doch der Kater folgt oft auf dem Fusse. Ernüchterung setzt auch dann ganz schnell ein, wenn man nach dem Trubel und Feuerwerk Schäden am eigenen Auto entdeckt.

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Explodierende Böller, startende Raketen und glimmende Reste von Krachern aller Art können Seng- und Schmorschäden hinterlassen. Daher sollte man sein Auto auch nie zum Start- oder Schauplatz fürs Feuerwerk machen.

Der Lack mag heisse Brandgase gar nicht

Den heissen Funkenflug vertragen Wagen überhaupt nicht. Zwar kann man versuchen, leichte Schmauchspuren mit einer guten Lackpolitur zu beseitigen. Doch was tun bei grösseren Schäden?

Natürlich ist in erster Linie der Verursacher oder die Verursacherin haftbar, aber in solchen Fällen oft nicht dingfest zu machen. So können Geschädigte ihre Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen.

Das geht aber nur, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Welche Versicherung zahlt was?

Eine Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben. Glasbruch ist in der Regel ebenfalls ein Fall für die Teilkasko.

In solchen Fällen hat die Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse einer Vollkasko, deren Bestandteil eine Teilkasko regelmässig ist.

Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Werden Schäden über die Vollkasko reguliert, hat das aber negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Ausserdem kann es sein, dass in der Kasko-Police eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Fotos machen und die Versicherung informieren

Wer Schäden feststellt, sollte sie aus möglichst verschiedenen Perspektiven fotografieren, seinen Kfz-Versicherer umgehend informieren und weitere Massnahmen mit diesem besprechen.

Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, denn vielleicht lässt sich der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln. Auch müssen Brandschäden je nach Vertrag ab einer gewissen Höhe dort angezeigt werden.

Wegen des Böllerverbots und den Corona-Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 hatten sich laut GDV die Zahl brennender Autos zu Silvester und an Neujahr um rund 80 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt. So wurden den Versicherern lediglich 210 Brände gemeldet im Vergleich zu jeweils rund 1000 in den Vorjahren.  © dpa

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