Mitfahrdienste sind eine günstige Möglichkeit, um zu reisen. Doch was muss man bei den Fahrgemeinschaften beachten und darf man mit einem Firmenwagen Beifahrer mitnehmen und Geld dafür verlangen?

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Im Gegensatz zum umstrittenen Fahrdienst "Uber" sind die sogenannten Carpooling-Seiten wie "fahrgemeinschaft.de", "flinc" oder "BesserMitfahren.de" anerkannt und haben keine rechtlichen Probleme.

Marei Martens, Communications Managerin beim Anbieter "BlaBlaCar", erklärt den Unterschied und schildert, worauf Fahrer und Mitfahrer achten sollten.

Frau Martens, anders als Uber, das eher einem Taxi-Service ähnelt, sind Carpooling-Dienste nicht in der Kritik. Erläutern Sie einmal kurz das Modell dieser Dienste.

Marei Martens: Autofahrer, die eine Reise planen und freie Sitzplätze haben, bieten diese auf den Plattformen an. Mitfahrer, die das gleiche Reiseziel verfolgen, buchen einen Sitzplatz. So fahren sie gemeinsam von A nach B und teilen sich die Fahrtkosten.

Auf diese Weise sind sie kostengünstig, nachhaltig und in Gesellschaft unterwegs. Der Fahrer macht dabei keinen Gewinn. Er lastet sein Auto auf einer Fahrt, die er ohnehin gemacht hätte, besser aus und teilt die Spritkosten.

Da der Fahrer keinen Gewinn erwirtschaftet, sondern sich die Kosten mit den Mitfahrern teilt, sind die Mitfahrer ganz normal über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert.

Was passiert, wenn ein Mitfahrer etwas im Auto kaputt macht oder es verschmutzt?

Sollte etwas kaputt gehen oder nachhaltig verschmutzt werden, greift ganz regulär die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Person.

Zu unserer Vermittlungsplattform gehört beispielsweise ein Bewertungssystem, anhand dessen sich die Mitglieder nach einer Fahrt bewerten. Dies hilft zukünftigen Reisenden, sich vor der Buchung eines Sitzplatzes oder Annahme eines Mitfahrers einen Eindruck zu machen.

Sollte also jemand mutwillig etwas schmutzig machen, spiegelt sich dies auch in der Bewertung wider.

Was muss ich bezüglich der Auto-Versicherung beachten?

Fahrer und Mitfahrer teilen sich beim Carpooling die Fahrtkosten, so dass die Fahrten durch die reguläre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Was sagt der Gesetzgeber dazu, wenn ich öfter fremde Personen mitnehme?

Der Gesetzgeber achtet letztlich nicht auf die Häufigkeit, sondern auf die Frage, ob jemand mit der Mitnahme einer Person einen Gewinn erwirtschaftet. Das Personenbeförderungsgesetz verlangt grundsätzlich von allen, die "entgeltlich oder geschäftsmässig" Personen befördern, eine behördliche Genehmigung.

Auf Mitfahren, wie es beim Carpooling vermittelt wird, findet das Personenbeförderungsgesetz jedoch keine Anwendung, was unter § 1 Absatz 2 Nr. 1 folgendermassen formuliert ist: Beförderungen, bei denen das "Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt“, unterliegen nicht dem Personenbeförderungsgesetz.

Des Weiteren wird das Anbieten und Nutzen von Mitfahrgelegenheiten von verschiedenen Bundesbehörden wie beispielsweise dem Umweltbundesamt ausdrücklich empfohlen.

Ab wann erreicht die regelmässige Personenbeförderung ein geschäftliches Ausmass?

Es kommt darauf an, dass das "Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt". BlaBlaCar schlägt seinen Mitgliedern einen Preis von 0,05 Euro pro Kilometer vor, der dies gewährleistet. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Benzin, Öl und Reifenabnutzung.

Um Ihnen eine Referenz zu geben: Vergangene Urteile im Bereich von Taxi-Apps - die sich grundsätzlich vom Mitfahr-Modell unterscheiden - haben gezeigt, dass Gerichte beispielsweise bei Entgelten von über 1,50 Euro pro Kilometer von einer Gewinnerzielung ausgehen.

Kann ich meinen Firmenwagen zur Personenbeförderung verwenden? Wenn ja, was gibt es hier zu beachten?

Generell verhält es sich bei jedem Firmenwagen anders. Jeder Mitarbeiter, der einen Firmenwagen fährt, hat einen anderen Vertrag mit unterschiedlichen Bedingungen für den privaten Gebrauch.

Wir können hier also keine allgemein gültige Aussage tätigen, sondern empfehlen: Wer Mitfahrer in seinem Firmenwagen mitnehmen möchte, sollte diesen expliziten Fall mit seinem Arbeitgeber oder dem Flottenmanager besprechen.

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