Gerade in Grossstädten wie Hamburg oder Berlin werden Carsharing-Modelle immer häufiger genutzt. Immerhin lassen sich so die Fixkosten für einen eigenen PKW umgehen und das Leihauto kann einfach nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Doch so praktisch der Service auch ist, einige Pflichten kommen dennoch auf den Mieter zu.
Wer darf fahren?
Bei den meisten Anbietern ist eine einmalige Registrierung als Kunde nötig, nach der in der Regel eine Membercard ausgestellt wird. Mit der Registrierung stimmen Sie dem Preistarif des Unternehmens zu und verpflichten sich, auf dem für die Zahlung angegebenen Bankkonto für ausreichende Deckung zu sorgen. Manche Verträge enthalten eine Klausel für die sogenannte Quernutzung, bei der eine Person ihr eigenes Konto für die Carsharing-Nutzung durch eine andere zur Verfügung stellen kann – beispielsweise Eltern für ihre fahrtüchtigen Kinder. Abgesehen von der Quernutzung ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten oder der Membercard an Dritte jedoch nicht erlaubt, fahrberechtigt ist allein der registrierte Nutzer - er haftet auch für etwaige Schäden.
Radius und Geschäftsgebiet
Auch gibt der Mietvertrag Aufschluss darüber, wo das Mietauto wieder abgestellt werden muss. Anbieter wie beispielsweise Car2go oder DriveNow legen einen Radius fest, der zum Geschäftsgebiet gehört und in dem das Auto nach Gebrauchsende auch wieder geparkt und damit "zurückgegeben" werden muss. Dieser Punkt ist wichtig, damit Sie nicht versehentlich nach dem Parken noch zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Wer das Fahrzeug trotzdem ausserhalb des Geschäftsgebiets abstellt, muss auch für Rückführung geradestehen.
Selbstverständlich ist der Fahrer auch angehalten, sich entsprechend der Strassenverkehrsordnung zu verhalten. Wird der Fahrer geblitzt, bekommt dieser in der Regel den Bussgeldbescheid per Post vom Carsharing-Anbieter zugeschickt. Wird ein grösserer Schaden am Fahrzeug fahrlässig verursacht oder wird das Auto aufgrund unsachgemässen Abstellens abgeschleppt, haftete ebenfalls der registrierte Fahrzeugnutzer.
Wer tankt?
Hinsichtlich des Tankens unterscheiden sich die Vereinbarungen: Manche Carsharing-Anbieter betanken ihre Wagen selbst und räumen ihren Mietern Freiminuten ein, wenn sie es dennoch tun. Üblich ist zum Beispiel eine Tankkarte im Auto, mit der an bestimmten Tankstellen kostenlos getankt werden darf. Diese ist jedoch nur für das entsprechende Leihauto gültig und darf nicht etwa für die Betankung des eigenen Wagens – wenn vorhanden – benutzt werden.
Ist der Wagen in einwandfreiem Zustand?
Was gilt es darüber hinaus zu beachten? Selbstverständlich soll das Mietauto in einem einwandfreien Zustand hinterlassen werden, sprich grober Schmutz oder Müll muss entfernt werden. Prüfen Sie vor Fahrtantritt das Auto genau auf Schäden, Verunreinigungen und andere Mängel und melden Sie diese unbedingt bei der Servicezentrale des Anbieters – andernfalls könnten Sie später zur Verantwortung gezogen werden. Falls das Auto nicht fahrtüchtig sein sollte, geben Sie ebenfalls sofort Bescheid und weichen Sie auf ein Alternativ-Auto aus. Gehen Sie ausserdem sicher, dass alle Dokumente wie Tankkarte, Fahrzeugschein und ggf. Versicherungsnachweis vorhanden sind.
Das gilt bei langen Fahrten
Informieren Sie sich ausserdem im Mietvertrag des Carsharing-Unternehmens, ob es Grenzen hinsichtlich der maximalen Kilometeranzahl gibt, an die es sich zu halten gilt. Bei Überschreitung dieser Grenze können gegebenenfalls Zusatzkosten anfallen. Überprüfen Sie den Wagen bei längeren Fahrten zudem auf Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten und korrigieren Sie Missstände bei Bedarf selbst.
Darüber hinaus ist das Rauchen in dem gemieteten PKW nicht gestattet. Auch ein Tier darf in der Regel nur dann mitgenommen werden, wenn dies in einer dafür vorgesehenen Autotransportbox geschieht. Um einen sicheren Transport für Kinder gewährleisten zu können, müssen Sie selbst für einen Beifahrersitz oder einen Kindersitz sorgen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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