Zum deutschen Schilderwald tragen die sogenannten Gefahrenzeichen einen nicht unerheblichen Anteil bei. Sie warnen vor Wildwechsel oder schlechten Strassenverhältnissen, ohne konkrete Befehle zu geben. Muss man sie gar nicht beachten?
Bei einem Tempolimit ist die Sache klar: Ein Verkehrsschild zeigt an, dass die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt, wer schneller fährt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese Schilder werden zu den Vorschriftszeichen gerechnet. An sie muss sich der Autofahrer halten. Daneben gibt es noch die Richtzeichen, die allgemeine Hinweise geben aber auch wie zum Beispiel ein Ortsschild eine Vorgabe beinhalten können (Tempo 50). Und zu guter Letzt sind immer wieder Gefahrenzeichen zu sehen. Über deren Bedeutung herrscht oft Unklarheit.
Auf die Gefahr einstellen
In Paragraph 40 der Strassenverkehrsordnung (StVO) heisst es: "Gefahrenzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrensituation." Wer also an einem Gefahrenzeichen vorbeifährt, sollte sich auf die angekündigte Gefahr einstellen. Das Tückische an einer Gefahr: Sie ist allgegenwärtig, tritt aber nicht unbedingt ein.
Keine konkrete Tempovorgabe
Das Bahnübergangsschild gehört zu den Gefahrenzeichen. Ihm folgt also ein Bahnübergang. Das bedeutet aber nicht, dass auch tatsächlich ein Zug zu der Zeit kommt, wenn man auf der Strasse unterwegs ist. Anders ist es beim Zeichen "Doppelkurve". Diese wird immer da sein und damit eine ständige Gefahr darstellen. Wie schnell ein Autofahrer eine Doppelkurve konkret zu durchfahren hat, verrät das Gefahrenzeichen allein aber nicht.
Zu schnell oder übervorsichtig
Und genau darin liegt eine weitere Tücke der Gefahrenzeichen. Wer keine Erfahrungswerte mit der Gefahrenstelle hat, fährt möglicherweise zu schnell weiter oder reagiert übervorsichtig. Wer weiss denn schon, wie viele Rehe auf einer Strecke mit dem Zeichen "Wildwechsel" tatsächlich über die Strasse springen?
Hintergrund ist die Verkehrssicherungspflicht
Der Hintergrund, warum Gefahrenzeichen überhaupt aufgestellt werden, liegt meist in der sogenannten Verkehrssicherungspflicht des Strassenbaulastträgers. Klingt kompliziert, ist es aber nicht: Derjenige, der eine Strasse errichtet hat, muss dafür sorgen, dass diese in einem ordentlichen Zustand ist und Verkehrsteilnehmer sich darauf sicher bewegen können. Ist das nicht der Fall, muss eine Strasse saniert werden. Oder man stellt ein Gefahrenzeichen auf. Damit kann sich der Baulastträger zum Teil aus der Verantwortung ziehen, weil er auf die Gefahr (zum Beispiel mit dem Schild "Unebene Fahrbahn") aufmerksam gemacht hat.
Mitschuld bei Missachtung von Gefahrenzeichen
Für Autofahrer ist wichtig, dass ein Gefahrenzeichen kein Ge- oder Verbot bedeutet. Theoretisch könnte man sie also ignorieren. Das könnte allerdings fatale Folgen haben. Wer zum Beispiel an einem Hang nicht aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit fährt, läuft Gefahr, von einem Steinschlag getroffen zu werden. Stellt sich bei der Untersuchung des Unfalls dann heraus, dass man das Gefahrenzeichen ignoriert hat, kann das haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Soll heissen: Dem Fahrer könnte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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