• Nach der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes kritisieren zwei Schweizer Organisationen die Lockerungen der Strafbestimmungen für Raser.
  • Doch es gibt auch Lob für die Nicht-Einführung der Velohelmpflicht und ein Parkverbot auf Trottoirs.

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Der Ständerat hat das Strassenverkehrsgesetz am Dienstag in einigen Punkten korrigiert, die der Nationalrat zuvor beschlossen hat. Sowohl der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) als auch die Verkehrssicherheitsstiftung Roadcross sind vor allem mit den Lockerungen der Strafbestimmungen für Raser durch die Eidgenössischen Räte nicht zufrieden.

Rückschritt im Kampf gegen Autoraser

"Als Wermutstropfen wertet der VCS die Senkung die minimale Ausweisentzugsdauer für Raser. Wer mit stark übersetzter Geschwindigkeit fährt, soll den Fahrausweis neu für mindestens zwölf statt der heute gültigen 24 Monate verlieren", kommentiert der VCS. So bleibe das neue Gesetz im Umgang mit notorischen Schnellfahrern hinter der bisherigen "Via Sicura" zurück. Das sei aus Sicht des VCS ein falsches Signal und ein herber Rückschlag im Kampf gegen Autoraser, heisst es in der Mitteilung weiter.

Roadcross übt ebenfalls deutliche Kritik: "Abschwächung des Rasergesetzes wird zu mehr Toten und Schwerverletzten im Strassenverkehr führen", titelt der Kommentar der Verkehrssicherheitsstiftung zur Gesetzesänderung. Weiter heisst es: "Raserei ist immer ein bewusster Entscheid. Niemand fährt innerorts einfach so 100km/h und wird aus Versehen zum Raser! Mit der Abschwächung der Mindeststrafen bei Raserdelikten wird Via Sicura der Zahn gezogen und Raser werden geschützt." Roadcross fordert weiterhin: "Keine Milde für eine sehr kleine Gruppe, welche sich extrem rücksichtslos verhält."

Die Organisation hoffe dennoch auf das Verantwortungsbewusstsein des Ständerats – und einen korrigierenden Beschluss. "Andernfalls erwägt Roadcross Schweiz das Referendum zu ergreifen", stellt Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von Roadcross Schweiz, klar.

Keine Velohelmpflicht und Parkverbot auf Trottoirs

Doch es gibt auch Lob für Entscheidungen der Eidgenössischen Räte. Zum einen für die Nicht-Einführung der Velohelmpflicht. Der VCS begrüsse, dass die Velohelmpflicht für Jugendliche im Strassenverkehrsgesetz nicht enthalten sei, heisst es in der Mitteilung. "Zwar ist das Tragen eines Velohelms grundsätzlich eine sinnvolle Massnahme und empfiehlt sich für Jung und Alt – eine Helmpflicht hätte jedoch negative Auswirkungen auf die Velonutzung von Jugendlichen, und damit verbunden auch auf die Gesundheit und Umwelt", schreibt der VCS.

Was dem Verkehrs-Club ebenfalls gefällt, ist das Parkverbot für Motorräder auf Trottoirs. "Das von Partikularinteressen geprägte Anliegen, Motorräder auf dem Trottoir abstellen zu können, hat eine Abfuhr erhalten. Die jetzige klare Regelung vermeidet potenzielle Konflikte zwischen TöfffahrerInnen und Zufussgehenden und sorgt dafür, dass letzteren der Platz nicht geschmälert wird", fasst der VCS zusammen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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