Fahrerflucht - eine Bagatelle? Mitnichten. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die empfindliche Konsequenzen haben kann. Erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten, um nicht selbst ins Fadenkreuz der Justiz zu geraten.

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Beim Begriff Fahrerflucht denken viele an grauenvolle Unfälle, von denen sich üble Verbrecher davonschleichen. Doch gut 90 Prozent der Delikte entstammen ganz alltäglichen Situationen: beim Ausparken aus Versehen ein nebenstehendes Fahrzeug touchiert oder bei voller Fahrt den Aussenspiegel eines Wagens am Seitenrand gestreift.

Fahrerflucht ist beliebt

Merkt ja sowieso keiner, denken sich die meisten und fahren einfach weiter. Wochen später, der Zwischenfall ist längst vergessen, taucht dann zwischen Werbeprospekten plötzlich ein Brief von der Staatsanwaltschaft oder Polizei auf: Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Fahrerflucht ist in Deutschland eine Art Massenphänomen: Schätzungen zufolge begehen im Jahr rund eine halbe Million Autofahrer die harmlos wirkende Straftat. Die Dunkelziffer dürfte ungleich höher liegen. Im Rahmen einer Erhebung des "Stern" gaben über die Hälfte der Befragten an, schon einmal Schäden an ihrem Auto entdeckt zu haben, die sie selbst nicht verursacht haben konnten.

Unbequeme Konsequenzen

Das deutsche Gesetz definiert Fahrerflucht offiziell als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und unterscheidet dabei nicht zwischen kleinen Dellen und massiven Unfällen mit Totalschaden oder sogar Todesfällen. Fahrerflucht wird in Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs behandelt und kann im schlimmsten Fall Freiheits- oder Geldstrafen nach sich ziehen. Zudem erhalten Täter bis zu sieben Punkte in Flensburg, auch der Führerschein wird meist entzogen.

Die Höhe des Strafmasses richtet sich in der Regel nach den Kosten des Schadens: Bei Schäden bis 600 Euro handelt es sich um Bagatellen, hier stellt die Justiz das Verfahren meist ein und erhebt eine Geldstrafe. Verursacht der Flüchtige jedoch einen Schaden von über 1.200 Euro, können empfindliche Strafen auf ihn oder sie zukommen. Auch die Versicherung spielt bei Fahrerflucht nicht immer mit, fordert oft höhere Summen vom Täter zurück.

So verhalten Sie sich richtig

Passiert Ihnen ein kleiner Unfall, dann unterdrücken Sie Ihre innere Stimme, die ruft: "Weg hier!" Der Fluchttrieb nach einem Unglück ist in allen Menschen verwurzelt, stammt wohl aus unserer Zeit als Jäger und Sammler. Bleiben Sie stattdessen am Unfallort und warten Sie, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zu seinem Auto zurückkommt. Wenn länger nichts passiert, rufen Sie die Polizei. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nicht.

Tritt der Zwischenfall nachts auf oder in einsamen, ländlichen Gegenden, dann reicht es aus, eine halbe Stunde zu warten. Innerhalb der nächsten 24 Stunden müssen Sie sich jedoch zwingend bei der Polizei oder dem Geschädigten melden, sonst gelten Sie als Täter.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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