2019 bringt einige Änderungen für Autofahrer mit sich. Die lokal begrenzten Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge, die Neuverteilung zahlreicher Typklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und die Erhöhung der LKW-Maut können weitreichende Folgen für Verkehrsteilnehmer haben.
Zu einschneidenden Änderungen wie die Fahrverbote kommen auch weniger bekannte Reformen. Dazu gehören unter anderem neue Prüfverfahren für Neuwagen, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und die Einführung von Erstzulassungen über das Internet.
Fahrverbote: Viele Dieselfahrzeuge betroffen
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden im Jahr 2019 Realität. In immer mehr Städten wird Dieselfahrzeugen das Befahren festgelegter Bereiche verboten. Zu den betroffenen Städten gehören unter anderem Berlin, Stuttgart, Hamburg und Frankfurt. Andere Städte wie Leipzig und Aachen könnten folgen. In Düsseldorf versucht man zunächst, die Luftqualität durch andere Massnahmen zu verbessern. Zudem sind noch längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen: Das Land Hessen beispielsweise will gegen das von Gericht für Frankfurt auferlegte Fahrverbot klagen.
Für besonders grosse Verwirrung sorgt die Gestaltung und geplante Umsetzung der Fahrverbote. Sie beginnen nicht nur zu verschiedenen Zeiten im Jahr, sondern betreffen auch Fahrzeuge unterschiedlicher Schadstoffklassen. Für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 ist die Gefahr von Verboten besonders hoch, teilweise sind jedoch auch Euro 5 Diesel betroffen. Und in Stuttgart gilt das Verbot ab Januar 2019 zunächst nur für auswärtige Dieselfahrzeuge, für Stuttgarter Fahrzeughalter endet die Schonfrist im April 2019.
KFZ-Versicherung: Neue Typklassen 2019
Für viele Autofahrer ändert sich im kommenden Jahr die Typklasse ihres Fahrzeugs im Hinblick auf die Einteilung bei der KFZ-Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aktualisiert diese Zahlen jährlich anhand von Unfallstatistiken. Die daraus resultierende Typklassenstatistik umfasst herstellerübergreifend rund 29.000 verschiedene Automodelle, herangezogen wurden die Schadensbilanzen der Jahre 2015 - 2017.
In der Folge müssen 2019 ca. 5,7 Millionen Fahrzeughalter mit höheren Einstufungen rechnen. Immerhin etwa 5,4 Millionen Fahrzeugbesitzer werden künftig niedriger eingestuft. Für den Grossteil ändert sich nichts: Fast 30 Millionen Versicherte – das sind ungefähr 75 Prozent – bleiben in der gleichen Typklasse wie bisher. Änderungen der Typklasse allein müssen keine Anpassung Ihres persönlichen KFZ-Versicherungsbeitrages zur Folge haben. Dieser definiert sich über Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse und die spezifischen Konditionen des Versicherers.
LKW-Maut: Höhere Mautgebühren
Deutlich höhere Kosten werden künftig hinsichtlich der LKW-Maut anfallen. Die Bundesregierung hat aufgrund eines neuen Wegekostengutachtens beschlossen, die für alle LKW über 7,5 Tonnen Gewicht anfallenden Mautgebühren zu erhöhen. Der Bundestag muss den Entwurf nur noch durchwinken. Erstmals berücksichtigte das Gutachten auch die durch Lastwagen hervorgerufene Lärmbelästigung. Elektro-LKWs sind von der Maut komplett befreit.
Bereits zum 1. Juli 2018 ist die LKW-Maut bundesweit auf die kompletten 40.000 Kilometer aller Bundesstrassen ausgeweitet worden. In Kombination mit den höheren Mautgebühren kann das Verkehrsministerium daher bis 2022 mit jährlichen Einnahmen in Höhe von ca. 7,2 Milliarden Euro rechnen – das wären 2,4 Milliarden mehr pro Jahr als zuvor. Das Geld soll dem Bau und der Sanierung von Fernstrassen zugute kommen.
Erstzulassung: Künftig online
Für Verbraucher hat das Bundesverkehrsministerium 2019 eine echte Erleichterung auf den Weg gebracht. Nach Zustimmung durch den Bundesrat könnte die entsprechende Verordnung im Laufe des Jahres in Kraft treten. Diese sieht vor, dass Autobesitzer ihr Fahrzeug online zulassen oder ummelden können.
Voraussetzung für die Erstzulassung über das Internet ist der neue Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, mit dessen Hilfe sich Fahrzeughalter identifizieren müssen. Mit ihm ist es bereits seit 2015 möglich, Fahrzeuge im Netz ausser Betrieb zu setzen. Seit 2017 kann derselbe Halter seinen Wagen im selben Zulassungsbezirk auch wieder online zulassen.
Elektroautos: Warnsignal und Steuervorteile
Neu zugelassene Elektroautos und Hybridfahrzeuge müssen ab 1. Juli 2019 mit einem akkustischen Warnsignal ausgestattet werden. Dieses manuell nicht abschaltbare Warnsystem trägt den Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System). Es soll bis zu einem Tempo von 20 km/h einen permanenten Warnton abgeben, der insbesondere Fussgänger und Fahrradfahrer auf das Herannahen der leisen Fahrzeuge aufmerksam macht.
Für E-Dienstwagen sind künftig Steuervorteile drin. Arbeitnehmer, die ein Elektro- oder Hybridauto privat nutzen, müssen monatlich nur 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, anstelle von einem Prozent. Allerdings soll die kommende Regelung auch nur für Fahrzeuge gelten, die frühestens am 1. Januar 2019 und spätestens am 31. Dezember 2021 angeschafft werden.
Prüfungen: RDE-Abgasmessung und HU-Plakette
Das noch relativ neue Prüfverfahren namens WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist erst seit dem 1. September 2018 für alle Neuzulassungen verbindlich. Am 1. September 2019 kommt trotzdem ein weiteres hinzu. RDE (Real Driving Emissions) heisst es und soll reale Fahrbedingungen zugrunde legen. Unter anderem hinsichtlich Streckenverlauf, Verkehrslage und Fahrstil müssen bei diesem Test keine festen Bedingungen eingehalten werden.
Ausserdem wartet 2019 die Hauptuntersuchung auf alle Autobesitzer, deren Wagen eine orangefarbene Prüfplakette schmückt. Fahrzeuge, welche die Überprüfung bestehen, bekommen dann eine gelbe HU-Plakette geklebt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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