Wenn der Fahrzeugbrief weg ist, sollte umgehend die Zulassungsstelle benachrichtigt werden. Einen neuen Brief zu erlangen, kann sich zum langwierigen Prozess entwickeln, ist aber spätestens für Verkauf und Ummeldung notwendig.
Seit 2005 heissen die Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Aber auch die bis 2005 gültigen Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind weiterhin zulässig. Nicht geändert hat sich, dass ein Auto zwecks zweifelsfreier Identifizierbarkeit in der Regel beide Scheine braucht. Geht der Fahrzeugbrief bzw. die heutige Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, muss also Ersatz her.
Verlust ist bei Zulassungsstelle zu melden
Sollte der Brief verloren gegangen und nicht mehr auffindbar sein, geben Sie die Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle ab. Falls das Papier bei einem Einbruch entwendet wurde, ist zudem die Polizei Ansprechpartner. Die Meldung bei der Zulassungsstelle ist in diesem Fall trotzdem erforderlich. Die Polizei gibt diese Information nicht automatisch weiter.
Die Zulassungsstelle verlangt eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefs. Wurde zuvor der Diebstahl des Papiers bei der Polizei gemeldet, ist die entsprechende Vorgangsnummer zu nennen. Die eidesstattliche Erklärung nach Verlust des Fahrzeugbriefs kann wahlweise bei einem Notar oder direkt bei der Zulassungsstelle erfolgen.
Möglichst vorhandene Kfz-Unterlagen vorlegen
Damit die Behörde einen neuen Brief bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen kann, muss der Fahrzeugbesitzer so überzeugend wie möglich sein Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen. Dafür sind folgende Papiere notwendig oder zumindest hilfreich: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (wenn noch vorhanden), Prüfbericht der letzten HU, Kaufvertrag oder anderer Eigentumsnachweis, bei Firmenwagen Auszug aus dem Handelsregister, bei Nutzfahrzeugen Sicherheitsprüfung.
Aufbietung soll unberechtigten Verkauf verhindern
Bevor die Zulassungsstelle ein neues Papier ausstellt, führt sie zunächst eine sogenannte Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg durch. Gemeint ist damit eine Veröffentlichung im „elektronischen Verkehrsblatt“ im Internet. Wer Einwände gegen die Ausstellung des beantragten Briefs hat, kann dagegen Einspruch erheben. Dieses Verfahren soll verhindern, dass jemand unberechtigt einen Brief für ein Fahrzeug erhält.
Vor allem Leasinganbieter prüfen dort routinemässig, ob die von ihnen vergeben Fahrzeuge dort auftauchen. Denn manchmal wollen Leasingnehmer sich illegal für ein von ihnen genutztes Autos einen Brief ausstellen lassen. Wenn es klappt und sie einen Brief erhalten, verkaufen sie das Auto und melden es als gestohlen.
Das Prüfverfahren mit der Aufbietung dauert etwa drei bis vier Wochen. Dann erfolgt die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsstelle. Die Gebühren liegen insgesamt im Bereich von 60 bis 80 Euro.
Fahrzeugbrief dokumentiert Eigentum am Fahrzeug
Der Fahrzeugbrief ist deshalb so wichtig, weil er das Besitzdokument für das Auto ist. Ohne dieses Papier können weder Verkauf noch Ummeldung erfolgen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch zum Eigentümer wird, wer den Brief hat. Vielmehr steht der Besitz des Briefs dem rechtmässigen Eigentümer zu.
Fahrzeugschein einfacher zu ersetzen
Ein verlorener Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist einfacher und schneller zu ersetzen als ein Fahrzeugbrief. Die Beschaffung von Ersatz ist allerdings dringlicher. Hintergrund: Den Fahrzeugschein müssen Autofahrer stets mit sich führen.
Den Verlust des Scheins melden Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Dort erhält der Fahrzeugbesitzer zunächst eine Verlustbestätigung. Die können sie dann eine Woche lang als Ersatz für den Schein mit sich führen.
Die Formalien für die Beantragung eines neuen Scheins ähneln denen für einen neuen Brief. Benötigt werden der Personalausweis, der letzte HU-Bericht und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Papiers. Der Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug lässt sich über den Fahrzeugbrief erbringen. So wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil I gewöhnlich innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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