Im Autofahrer-Alltag gibt es genug Optionen, wie einem der Tag versaut werden kann: Der Wagen wird zugeparkt, man wird zu Unrecht geblitzt, oder der dicke Diesel-SUV steht am Ladeplatz für E-Autos. Was ist zu tun, damit sich die Situation möglichst schnell klärt?
Zugeparkt, Nummernschilder geklaut, die Ampel wird nicht grün und dann macht auch noch ein Blitzer ein Foto, obwohl man nicht zu schnell ist: Solche Unannehmlichkeiten des Alltags passieren jedem Autofahrer einmal.
Wichtig ist zu wissen, wie man in solchen Situationen richtig reagiert - denn nicht jede Antwort liegt auf der Hand.
Die grössten Ärgernisse im Auto-Alltag - und wie man reagieren sollte
Nummernschilder geklaut
In diesem Fall muss die Polizei gerufen werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr.
"Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbusse von 50 Euro nach sich ziehen würde."
Anschliessend müssen sich die Besitzer neue Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.
Auto abgeschleppt
Gross ist die Überraschung, wenn etwa nach dem Urlaub das Auto nicht mehr an der Strasse steht, sondern abgeschleppt wurde. "Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingerichtet wurde und es entsprechende Halteverbotsschilder gibt", sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE).
Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu gerade erst im Mai geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppkosten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen aufgestellt wurden.
Bei längerer Abwesenheit ist es Smetanin zufolge daher ratsam, den Wagen besser auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Bekannten zu bitten, das Auto im Auge zu behalten.
Eigene Parkbucht belegt
Gerade in Innenstädten sind Parkplätze Mangelware. Wer sich eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn die plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird - trotz klarer Beschilderung?
"Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung", sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr.
Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentieren und den Falschparker damit zu konfrontieren.
Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden - notfalls gerichtlich.
Auto ist zugeparkt
Nach einem langen Tag im Büro ist das Auto zugeparkt. "Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen", empfiehlt Smetanin.
Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppen lassen.
Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. "Es ist eine Besitzstörung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken", erklärt Goldkamp.
Anders sieht es aus, wenn der Tischnachbar im Restaurant sich nach diversen hochprozentigen Getränken ganz offensichtlich alkoholisiert hinters Steuer setzen und wegfahren will.
Goldkamp: "Als Notfallmassnahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweitig am Wegfahren gehindert werden."
Erlaubt sei auch, dem Angetrunkenen die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.
Ampel bleibt ewig rot
"Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fussgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt", rät Küster.
Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren.
Küster gibt zu bedenken: Es ist nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden muss. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.
Falsch geblitzt
Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit Verkehrsschildern gut zu dokumentieren.
"Kommt ein Bussgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen", rät er.
Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen.
Falschparker auf Ladeplatz
Immer öfter machen E-Auto-Fahrer die Erfahrung, dass ihre Parkflächen an Stromtankstellen durch "normale" Autos belegt sind.
Laut Smetanin ist das ein klarer Fall für den Abschlepphaken, zumal sich die Ladepunkte in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden. "Insofern sollte man in so einem Fall sofort die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen."
Beisswütiger Marder
Furchtbar ärgerlich ist es auch, wenn nachts ein Marder zugeschlagen hat und der Wagen morgens lahmgelegt ist.
Mit einer Instandsetzung allein ist es dabei nicht getan: "Da hilft nach der Reparatur nur eine professionelle Motorwäsche, um alle Spuren und Gerüche zu beseitigen, die weitere Marder anlocken könnten", erklärt Küster.
Um Marderschäden zu vermeiden, sollten Draussenparker ausserdem den Motorraum durch Borstenvorhänge oder Ultraschallgeräte so schützen, sodass die Tiere weiterziehen.
Knöllchen trotz Umweltplakette
Die Umweltplakette sorgt dafür, dass Autofahrer in den deutschen Innenstädten in alle Zonen fahren dürfen. Teuer kann das trotzdem werden und sogar einen Punkt kosten, wenn die Plakette plötzlich ungültig ist.
"Das kann passieren, wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr lesbar ist", erläutert Smetanin. Oftmals werde dieses handschriftlich eingetragen, was dazu führe, dass es irgendwann ausbleicht. Daher sollten Autofahrer die Lesbarkeit besser regelmässig kontrollieren. (ank/dpa)
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