Berlin - Rund um das Osterwochenende ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen zu rechnen. Um möglichst unfallfrei ans Reiseziel zu kommen, erinnert der Verkehrsclub ACE daran, die Abstandsregeln einzuhalten.
Grundsätzlich muss der Sicherheitsabstand zwischen den Verkehrsteilnehmern umso grösser sein,
- je höher die Geschwindigkeit und
- je schlechter das Wetter: etwa bei nasser oder glatter Fahrbahn.
Nicht allein auf Abstandsassistenten verlassen
Abstandsassistenten können laut ACE zwar helfen, Auffahrunfälle zu vermeiden. Sie funktionieren aber am besten bei gutem Wetter und brauchen eine gewisse Zeit, um sich auf neue Situationen einzustellen. Autofahrer sollten die Abstandsregeln deshalb selbst auf dem Schirm haben. Diese Faustformeln helfen:
- Halber Tacho: Auf Autobahnen und Landstrassen sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dem halben Tachowert entsprechen - also beispielsweise mindestens 60 Meter bei 120 km/h.
- Leitpfosten: Bei einem Tempo von 100 km/h kann man sich auch an den Leitpfosten orientieren. Die stehen für gewöhnlich 50 Meter auseinander.
- Zwei-Sekunden-Regel: Häuser oder Bäume am Strassenrand sollten Sie mindestens zwei Sekunden nach ihrem Vordermann passieren.
- Fahrzeuglängen: In geschlossenen Ortschaften gilt ein Abstand von etwa drei Fahrzeuglängen als Mindestabstand. Das sind etwa 15 Meter.
Auch beim Überholen muss seitlich genug Abstand gehalten werden. Innerorts gilt bei Pkw und Lkw mindestens ein Meter, bei Motorrädern, Fahrrädern, E-Scootern und Fussgängern anderthalb Meter. Ausserorts muss der seitliche Abstand wenigstens zwei Meter betragen.
Diese Strafen drohen bei zu geringem Abstand
Die Abstandsregeln einzuhalten, lohnt sich gleich doppelt. Nicht nur können Unfälle vermieden werden, auch bewahren Sie sich vor satten Strafen. Die fangen an bei einem Bussgeld zwischen 25 und 35 Euro bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h. Ab Tempo 80, 100 und 130 wird es jeweils teurer. Am schmerzhaftesten muss büssen, wer bei über 130 km/h einen Abstand von weniger als einem Zehntel des halben Tachowerts einhält: Es drohen 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. © Deutsche Presse-Agentur