Wenn im Frühling die Sonne länger scheint, kommen auf den Strassen fiese Schlaglöcher zum Vorschein. Von einem platten Reifen bis zu einer beschädigten Achsaufhängung – die sogenannten Ausbrüche können Autofahrern und ihren Fahrzeugen schnell zum Verhängnis werden. Schwieriger, als eines der vielen Löcher zu treffen, ist dagegen die Frage: Wer ist für Schäden verantwortlich?

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Deutschlands Strassen befinden sich mitunter in einem desolaten Zustand. Einige beschreiben den Asphalt als Schweizer Käse, andere als gesprengtes Minenfeld. Das Problem: Den öffentlichen Haushalten fehlt es an Geld, um die Strassen ausreichend zu sanieren. Eine von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe errechnete Ende 2012 bereits einen Finanzbedarf von mehr als 7,33 Milliarden Euro und eine Lücke von jährlich mehr als gut 2,5 Milliarden Euro, so der Bericht der Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung".

Schäden durch Schlaglöcher: Wer haftet?

Und während die Politik mit dem Stopfen der Löcher nicht hinterherkommt, ereignet sich Winter für Winter dasselbe Spiel: Im Laufe der Zeit bilden sich im Asphalt Risse, sodass Feuchtigkeit in den Belag gelangt. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt werden diese Fugen durch das gefrorene Wasser dann förmlich aufgesprengt.

Während die Ursache für die vielen Schlaglöcher bekannt ist, ist es umso schwieriger, einen Verantwortlichen für Schäden am Auto ausfindig zu machen. Haften Länder oder Kommunen als Eigentümer? Übernehmen die Versicherungen die Kosten? Oder sind die Autofahrer selbst schuld?

Keine Schlaglöcher auf Autobahnen

Die Praxis zeigt: Wer die Verantwortung für Schäden am Auto zu übernehmen hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerichte haben in der Vergangenheit unter anderem entschieden, dass Fahrer durchaus Chancen haben, die Reparaturkosten von der Gemeinde ersetzt zu bekommen, wenn diese nicht eindeutig auf die Strassenschäden hingewiesen oder die Ausbrüche zeitnah gestopft hat. Besonders auf Neben- und Seitenstrassen müssen Verkehrsteilnehmer dagegen mit kleinen Schlaglöchern rechnen.

Mit Vollkaskoversicherung beruhigt fahren

Anders verhält es sich auf Bundesautobahnen, auf denen Fahrer nicht mit solchen Gefahrenquellen zu rechnen haben und das entsprechende Bundesland bei Schäden die vollen Reparaturkosten zu zahlen hat, wie das Oberlandesgericht Hamm Ende 2013 entschied.

In der Regel trifft den Fahrer jedoch mindestens eine Mitschuld, da davon ausgegangen wird, dass er nicht mit einer den Strassenverhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs war. Das Problem für Autofahrer ist ohnehin: Die Beweislast liegt immer beim Geschädigten. Es ist daher ratsam, den Schaden und die Unfallstelle ausführlich zu dokumentieren (Fotos, Zeugen, Polizei). Auf der (finanziell) sicheren Seite sind Sie ohnehin, wenn Ihr Auto mit Vollkasko und Rabattschutz versichert ist. So bleiben Sie in keinem Fall alleine auf den Kosten sitzen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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