Ob im Urlaub oder in der Heimat – Mietwagen sind eine praktische Sache. Bei der Nutzung der Autos lauern allerdings einige Kostenfallen auf Sie. Besonders die Selbstbeteiligung kann zum Problem werden, da diese offenbar von einigen Anbietern schamlos ausgenutzt wird.

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Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, ist ein umfassender Versicherungsschutz anzuraten, damit Sie im Falle eines Unfalls oder gar Diebstahls nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Zu den empfehlenswerten Versicherungen zählen daher eine Vollkasko- und auch eine Diebstahlversicherung. Allerdings sollten Sie ein Mietverhältnis ohne Selbstbeteiligung wählen, auch wenn dieses zumeist etwas kostspieliger ausfällt. Warum, das zeigt ein Beitrag von "DasErste".

Kostenfalle Selbstbeteiligung

Im Beitrag des ARD wurden zwei Fälle geschildert, in denen Mietern die Selbstbeteiligung zum Verhängnis wurde. In einem Fall gab ein Mieter einen Wagen ohne Abnahme zu später Stunde zurück – er hinterliess lediglich den Schlüssel in einem Briefkasten. Tage später bekam er eine Rechnung in Höhe von fast 600 Euro wegen Kratzer am Auto, die Heckklappe musste neu lackiert werden, heisst es. Der Mieter war sich keiner Schuld bewusst, konnte im Nachhinein aber auch nicht beweisen, dass die Kratzer nicht während seines Mietverhältnisses entstanden waren. Er zahlte. Dem Beitrag zufolge kein Einzelfall.

Laut dem Bericht liege es nahe, dass einige Mietwagenfirmen die Selbstbeteiligung ausnutzen, obwohl der Schaden vielleicht gar nicht auf die Mieter zurückgeht. Auffällig oft seien die Kosten für die vermeintlich anfallende Reparatur fast so hoch wie die Selbstbeteiligung. Und: Offenbar werde das verlangte Geld nicht immer zur Reparatur der Flottenfahrzeuge aufgewendet.

Die Gerichte würden sich allerdings zunehmend auf die Seite des Verbrauchers stellen, heisst es im ARD-Beitrag. Ein Amtsgericht hätte beispielsweise in einem Fall die Beweispflicht bei einem vermeintlichen Schaden an einem Mietwagen umgekehrt – mit dem Ergebnis, dass bei einem nicht aufklärbaren Sachverhalt der Mieter nicht haftet.

Rückgabe nur an Personal

Und dennoch sollten Mieter den Mietwagen am besten ordnungsgemäss in Anwesenheit von Servicepersonal zurückzugeben. Denn dann kann an Ort und Stelle festgehalten werden, welche eventuelle Schäden während der Nutzungsdauer entstanden sein könnten. Der Verbraucher kann sich im Zweifel zur Wehr setzen.

Sollte die Abgabe nur über einen Briefkasten erfolgen, ist es ratsam, Fotos vom Mietwagen zu machen. So lässt sich verhindern, dass der Mieter für Schäden, die erst nach dem Mietverhältnis entstanden sind, aufkommen muss.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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