Viele Autofahrer kennen das: Schon nach kurzer Zeit klemmt eine Karte mit einem Kaufangebot am Seitenfenster oder unter dem Scheibenwischer. Doch hat man es hier automatisch mit unseriösen Händlern zutun? Das müssen Sie dazu wissen.
Wer schon einmal eine Karte eines Autohändlers am Seitenfenster seines Wagens hat stecken sehen, wird ein solches Vorgehen schnell mit unseriösen Händlern oder gar Betrügern in Verbindung bringen. In den meisten Fällen stecken jedoch gewöhnliche Autohändler hinter solchen Aktionen, die geeignete Fahrzeuge für den Export ins Ausland suchen. Der ADAC rät jedoch trotzdem zur Vorsicht: Prüfen Sie zunächst die Telefonnummer auf der Karte, ob es sich nicht um eine kostenpflichtige Betrugshotline handelt. Wenn alles in Ordnung ist und Sie planen, Ihr Auto an einen solchen Händler zu verkaufen, sollten Sie die folgenden weiteren Tipps beherzigen.
Vor Preisverhandlungen immer selbst informieren
Zum üblichen Geschäftsgebaren der Exporthändler gehören meist hartnäckige Preisverhandlungen. Sollten Sie sich hier nicht im Vorfeld über Ihr eigenes Fahrzeug, insbesondere über dessen Marktpreis, ausreichend informiert haben, wird der Händler das Auto schnell "schlechtreden", um den Preis zu drücken. Deshalb gilt: Erkundigen Sie sich bei Händlern oder im Internet, was Sie von Ihrem Auto realistisch erwarten können, was den Preis betrifft. Checken Sie auch die vorhandenen Mängel und seien Sie auf Verhandlungen vorbereitet.
Keine voreiligen Entscheidungen
Wenn der Händler Sie während der Verhandlung zum Verkauf drängt oder Sie sich anderweitig unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie in jedem Fall vom Verkauf absehen. Das rät auch der ADAC und gibt ausserdem zu bedenken, dass diese Art von Verkäufen in der Regel nur dann lohnenswert sind, wenn Ihr Gebrauchter schon die besten Zeiten hinter sich hat und der zu erwartende Erlös nur noch gering ausfällt.
Gehen Sie auf Nummer sicher
Bei der Bezahlung sollten Sie keine Anzahlungen, Schecks oder Überweisungen akzeptieren. Für die Übergabe des Bargeldes empfiehlt der ADAC, zu einem Bankschalter zu gehen: Das Risiko an Falschgeld zu geraten wird hier ausgeschlossen. Ausserdem sollten Sie sicherheitshalber immer auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen – ein Mustervertrag kann hier behilflich sein.
Eine weitere Gefahr droht, wenn Sie Ihren Wagen vor dem Verkauf nicht selbst abmelden, sondern dies dem Käufer überlassen. Es könnte etwa sein, dass der Wagen nicht sofort umgemeldet wird oder nicht mehr auffindbar ist, Sie aber weiter die Versicherung dafür bezahlen müssen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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