Das passt schon noch! Und zack, schon hat es geblitzt. Ein Rotlichtverstoss im Strassenverkehr ist definitiv kein Kavaliersdelikt, sondern kann gefährlich sein - und teuer. Das gilt für Autofahrer, wie auch für Fussgänger und Radfahrer.

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Laut ADAC werden in Deutschland jährlich 260.000 Rotlichtverstösse registriert, und je nachdem, wie schwer sie ausfallen, entsprechend bestraft. Und das kann schnell richtig teuer werden. Aus diesem Grund raten die Experten des Clubs Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern dazu, natürlich anzuhalten, wenn die Ampel rot zeigt. Andernfalls droht neben einem Bussgeld auch der Entzug des Führerscheins. Was viele nicht wissen: Die Polizei kann einen Rotlichtverstoss auch dann ahnden, wenn kein Beweisfoto vorliegt.

Rotlichtverstoss und Strafen

Wer eine rote Ampel überfährt, die gerade erst umgeschaltet hat, kann im besten Fall mit einem Bussgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg davonkommen. Zeigt die Ampel allerdings länger als eine Sekunde rot, dann setzt es 200 Euro Strafe, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und einen Monat Fahrverbot. Wer bei seinem Rotlichtverstoss dann auch noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird im Zweifelsfall sogar um 320 Euro erleichtert.

Besonders empfindlich trifft es Fahranfänger in der Probezeit, die sich bei einer Missachtung um zwei Jahre verlängert. Ausserdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Wenn es zweimal blitzt

Wenn Kreuzungen oder Ampeln über einen Blitzer verfügen, dann löst dieser bei einem Rotlichtverstoss zweimal aus. Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie, das zweite Mal, wenn sich das Fahrzeug auf der Kreuzung beziehungsweise klar hinter der Haltelinie befindet. Von dieser Lösung können Autofahrer allerdings profitieren. Wer nur etwas zu spät zum Stehen kommt und dabei knapp über der Haltelinie stehen bleibt, kommt meistens ohne Strafe davon. Allerdings sollte beachtet werden, dass Polizisten auch dazu befugt sind, Rotlichtverstösse unter Berücksichtigung der Zeitüberschreitung ohne Beweisfoto anzulasten.

Grüner Pfeil ist kein Freifahrtschein

Wenn an einer roten Ampel der grüne Blechpfeil das Rechtsabbiegen erlaubt, müssen Autofahrer dennoch zunächst an der vorgeschriebenen Haltelinie mindestens drei Sekunden anhalten - so will es der Gesetzgeber. Dabei sind besonders der Querverkehr, Fussgänger und Radfahrer zu berücksichtigen, die allesamt Vorfahrt haben. Autofahrer, die sich nicht an diese Regel halten, müssen mit einem Bussgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gelblichtverstoss kann auch Geld kosten

Wer zu den Kandidaten gehört, die bei gelber Ampel noch mal richtig auf das Gaspedal latschen, könnte ebenfalls ein Bussgeld von immerhin 15 Euro aufgebrummt bekommen. Der ADAC weist daraufhin, dass die Gelbphase dazu dient, auf das Rotlicht zu warten und dementsprechend abzubremsen. Dabei ist allerdings der Abstand zur Ampel entscheidend. Wer sich bereits kurz vor der Anlage befindet, wenn die Ampel auf Gelb umspringt, darf weiterfahren, um den dahinter folgenden Verkehr nicht zu gefährden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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