Auch kleine Verkehrssünden können bestraft werden. Ob der nicht benutzte Blinker, das Überfahren einer durchgezogenen Linie, die aus dem Fenster geworfene Zigarette oder Fehlverhalten im Kreisverkehr. In allen Fällen drohen Konsequenzen.

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Verkehrssünden fangen nicht immer erst bei grobem Fehlverhalten im Strassenverkehr an. Auch die vermeintlichen Kleinigkeiten können im schlimmsten Fall ernste und teure Folgen haben. Das Problem dabei: Viele dieser scheinbaren Bagatellen gehören bei so manchem Autofahrer zum Alltag. An Konsequenzen wird in den wenigsten Fällen gedacht, das Fehlverhalten oftmals überhaupt nicht wahrgenommen.

Blinker müssen benutzt werden

Sogenannte Blinkermuffel begegnen Autofahrern tagtäglich im Strassenverkehr. Gemeint sind diejenigen, die es einfach nicht für nötig halten, beim Abbiegen oder Spurwechsel den Blinker zu setzen, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Für die Meisten stellt diese Verkehrssünde scheinbar kein Problem dar. Doch das ändert sich schlagartig, wenn es zu einem Unfall kommt.

So macht unter anderem der Automobilclub von Deutschland (AvD) darauf aufmerksam, dass Blinken nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern entscheidend verbessert. Der Statistik zufolge blinkt gerade im Stadtverkehr jedoch nur jeder dritte Autofahrer. Besonders faul sind in dieser Hinsicht Fahrer von Sportwagen und Oberklasseautos. Männer verzichten zudem wesentlich häufiger auf den Blinker als Frauen.

Dabei sind die Vorschriften für den "Fahrtrichtungsanzeiger", wie der Blinker im Amtsdeutsch genannt wird, klar in der Strassenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach gilt im Grunde: Nur beim Geradeausfahren muss nicht geblinkt werden. Bei sämtlichen anderen Richtungswechseln - und dazu zählen auch die abknickende Vorfahrt, das Verlassen eines Kreisverkehrs, Spurwechsel und Überholvorgänge - muss geblinkt werden. Missachtung kann je nach Situation mit einem Bussgeld von 5 bis 35 Euro geahndet werden.

Zigaretten aus dem Autofenster werfen ist verboten

Deutlich teurer kann es werden, wenn man eine Zigarette oder einen Zigarettenstummel aus dem Autofenster wirft. Für die Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Brandgefahr als Folge wird ein Bussgeld von 50 Euro verhängt. Bricht infolge des Fehlverhaltens nachweislich ein Feuer aus, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat - die Strafen können entsprechend deutlich drastischer ausfallen.

Abgesehen davon geht von rücksichtslosem Verhalten von Rauchern beim Autofahren aber noch mehr Risiko aus. Grundsätzlich ist Rauchen am Steuer gefährlich, weil der Fahrer dadurch abgelenkt wird. Hinzukommt die Gefahr, dass glühende Asche oder die Zigarette beispielsweise in den Fussraum oder auf die Sitzpolster fällt und zu Schäden und sogar Unfällen führen kann. Im schlimmsten Fall wird dann eine Fahrlässigkeit nachgewiesen und der Versicherungsschutz ist bedroht.

Weiter ist die Gefahr für hinterher fahrende Verkehrsteilnehmer gegeben. Besonders betroffen sind hier Motorradfahrer, bei denen sich die Glimmstängel schnell am Helm oder in der Kleidung verfangen können. Schwer wiegt ausserdem die Umweltverschmutzung und gerade im Sommer die Gefahr, mit dem rücksichtslosen Verhalten für Brände sorgen zu können.

Fehlverhalten im Kreisverkehr

Manche Autofahrer beherrschen auch nach wie vor nicht das richtige Verhalten im Kreisverkehr. Grundsätzlich sind die Regeln hier aber ganz klar definiert. Steht vor dem Kreisel ein "Vorfahrt gewähren"-Schild muss so lange gewartet werden, bis die Einfahrt in den Kreisel frei ist. Gibt es keine Beschilderung gilt wie an normalen Kreuzungen die Rechts-vor-Links-Regel. Ein spontaner Richtungswechsel bei der Ausfahrt, unerlaubtes Halten oder Parken kann ausserdem mit einem Bussgeld in Höhe von 10 bis 35 Euro geahndet werden. Gleiches gilt, wenn beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht geblinkt wird. Auch das ist laut Strassenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Querende Radfahrer haben ausserdem sowohl bei der Ein- wie auch Ausfahrt im Kreisel immer Vorfahrt.

Überfahrend von durchgezogenen Linien

Eine durchgezogene Linie bietet die nächste Gelegenheit für eine Verkehrssünde, bei der einige Autofahrer beide Augen zudrücken. Ob bei Ein- und Ausfahrten, in Baustellenbereichen auf der Autobahn oder auf Landstrassen - wer eine Fahrstreifenbegrenzung verbotswidrig überfährt, dem droht ein Bussgeld. Die einfache Erfüllung dieses Tatbestands kostet 10 Euro, wer beim unerlaubten Überholen erwischt wird, zahlt mindestens 30 Euro. Kommt es zu einem Unfall oder konnte die Strecke bei einem Überholvorgang nicht eingesehen werden drohen bereits 150 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall steigt das Bussgeld auf 300 Euro, es gibt zwei Punkte und der Führerschein ist für einen Monat weg.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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