Wer zur Hauptuntersuchung muss, sollte sein Auto gut auf den Rundum-Check vorbereiten. Nachdem der Staat im Juli 2012 Neuregelungen für die Hauptuntersuchung eingeführt hat, ist der TÜV nicht nur teuerer, sondern auch pingeliger geworden. Das sind die sieben Mängel-Todsünden, die Sie garantiert bei der HU durchfallen lassen.

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Wer mit einem schrottreifen Wagen beim TÜV vorfährt, der sich kaum noch auf den Rädern hält, darf sich nur wenig Hoffnung auf ein Bestehen der Hauptuntersuchung machen. Es gibt allerdings auch kleinere und auf den ersten Blick nicht allzu schlimme Mängel, bei denen die Prüfer den Fahrzeugbesitzer eiskalt abstrafen.

1. Todsünde: Abgefahrene Reifen

Ein prominentes Durchfallkriterium sind abgefahrene Reifen. Wenn die Pneus nicht die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen, ist sofort Schluss mit lustig. Auch die Felgen sollten gut in Schuss sein.

2. Todsünde: Defektes Licht

Bevor Sie zum TÜV fahren, sollten sie zwingend die Beleuchtung Ihres Autos überprüfen. Alle Front- und Heckscheinwerfer bzw. -leuchten müssen zwingend ordnungsgemäss funktionieren.

3. Todsünde: Schwammige Lenkung

Wenn die Lenkung beim Fahren zu viel Spielraum lässt, sollten sie vorab eine Werkstatt aufsuchen. Seit 2012 machen alle Prüfer eine kurze Probefahrt, wo ein solcher Mangel spätestens auffällt.

4. Todsünde: Unzureichende Bremsen

Ähnlich penibel, da entsprechend sicherheitsrelevant, reagieren die TÜV-Mitarbeiter auf nur unzureichend greifende Bremsen. Auch diese werden bei der Probefahrt genauestens unter die Lupe genommen.

5. Todsünde: Beschädigte Scheiben und Spiegel

Schauen Sie sich die Scheiben Ihres Autos genau an, ob sie kleinere Schäden durch Steinschläge aufweisen. Vergessen Sie nicht, die Scheibenwischer für Front- und Heckscheibe zu kontrollieren. Ebenso müssen die Spiegel unbeschädigt sein.

6. Todsünde: Verrosteter Auspuff

Rostbildungen sehen die TÜV-Prüfer generell nicht allzu gerne. Besonders schlimm sind diese allerdings an der Auspuffanlage sowie am Unterboden. Deutliche Rostschäden müssen zwingend vor der Hauptuntersuchung ausgebessert werden.

7. Todsünde: Fehlender Verbandskasten und Co.

Die siebte Todsünde ist es, ohne einen vollständigen sowie gültigen Verbandskasten und ein Warndreieck unterwegs zu sein. Ab dem 1. Juni 2014 ist zudem das Mitführen einer Warnweste in Deutschland Pflicht.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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