Die Autowäsche pflegt und verschönert das Auto, doch in einzelnen Fällen verursacht die Waschanlage Kratzer oder andere Schäden. Der Nachweis der Ursache fällt dann oft schwer. Nur bei planvollem Vorgehen besteht eine Chance auf Entschädigung.

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Automatische Waschanlagen gibt es bereits seit 1962. Seither haben die Hersteller ihre Anlagen mit schonenden Bürsten und allerlei Sensoren so weiterentwickelt, dass nur selten etwas schiefgeht.

Wenn doch, sind Sie als Autofahrer in einer schwierigen Situation. Denn Sie müssen beweisen, dass die Waschanlage den Defekt verursacht hat. Der Betreiber muss im Gegenzug belegen, dass seine Anlage korrekt gearbeitet hat.

Ausgehängte Nutzungsbedingungen sind verbindlich

Schadenersatz ist fast ausgeschlossen, wenn die Vorschriften für die Anlage nicht befolgt wurden. Auch deswegen sollten Sie als Benutzer der Waschanlage den entsprechenden Aushang lesen und beachten. Wenn zum Beispiel das Befahren mit Gepäckträgern, Spoilern oder anderen Anbauten nicht erlaubt ist, wird der Anlagenbetreiber dafür nicht haften. In Zweifelsfällen fragen Sie idealerweise das Personal.

Auch bei buchstabengetreuer Einhaltung der Bedienungsanweisungen kann es zu Schäden am Blech oder Anbauteilen kommen. Dann sind Sie in der schwierigen Situation, nachweisen zu müssen, dass die Waschanlage den Defekt verursacht hat. Die blosse Behauptung, dass ein Kratzer vorher noch nicht da war, genügt nicht als Beweis.

Beweise und Zeugen für Beschädigung suchen

Am sichersten ist es, wenn Sie vor dem Einfahren in die Waschanlage das Auto von allen Seiten fotografieren und anschliessend prüfen, ob etwas beschädigt wurde. Sollte ein Schaden vorliegen, ist dieser unverzüglich ebenfalls durch ein Foto zu dokumentieren. Danach benachrichtigen Sie Mitarbeiter der Anlage und informieren diese über den Vorfall.

Die Schadensmeldung erfolgt über ein spezielles Formular. Das muss an der Kasse vorhanden sein. Ein Durchschlag oder eine Kopie des Formulars stellt den Nachweis dar, dass die Meldung erfolgte. Den Kassenbeleg für die Bezahlung des Waschgangs sollten Sue aufheben, denn daraus geht das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls hervor.

Sollte der Schaden 1.000 Euro übersteigen, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag der Reparatur vorteilhaft. So können Sie als geschädigter Nutzer der Waschanlage die Höhe des Schadens belegen.

Schäden mit Bildern dokumentieren und sofort melden

Ohne ein Foto des Autos kurz vor dem Waschgang wird der Nachweis schwierig, dass ein Schaden beim Waschen entstanden ist. Bei auffälligen Defekten könnte es eventuell Augenzeugen geben.

Vielleicht hat jemand in die Anlage geschaut und beobachtet, wie der Heckscheibenwischer abgerissen ist? Eine solche Zeugenaussage kann vor Gericht entscheidend sein.

Deswegen müssen die Beweise sofort und vor Ort gesammelt werden. Wer erst zuhause einen Defekt feststellt, wird sich mit dem Nachweis der Ursache sehr schwertun. Zumal die Gefahr eines Irrtums hoch ist: Möglicherweise war der Kratzer ja doch vorher da und fällt erst jetzt beim prüfenden Blick auf.

Gerichte urteilen uneinheitlich

Selbst wenn der Schaden dokumentiert und sofort gemeldet wird, ist oft schwer vorauszusehen, ob und wieviel Sie erstattet bekommen. Die Betreiber der Waschanlagen sind zwar versichert. Aber sie müssen hohe Eigenbeteiligungen zahlen. Deswegen neigen sie oft dazu, zunächst jedes Verschulden weit von sich zu weisen.

In einer solchen Situation kann ein Anwalt für Verkehrsrecht am besten einschätzen, ob sich eine Klage lohnt. Doch auch für Anwälte ist eine sichere Einschätzung oft schwierig. Denn die Rechtslage ist in vielen Fällen nicht eindeutig.

"Aufgrund der in der Regel niedrigen Streitwerte gibt es keine höchstrichterlichen Entscheidungen und die Instanzrechtsprechung lässt bisher eine klare Linie vermissen", kommentierte die juristische Zentrale des ADAC im November 2014 die Situation.

So brauchen Autofahrer bei Schäden in der Waschanlage neben Beweisen auch eine Portion Glück, um ihre Ansprüche durchzusetzen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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