Situationen, in denen Ihnen der Führerschein abhandenkommen kann, gibt es leider viele. Ob verloren oder gestohlen: Sollte Sie das Dokument nicht mehr auffinden, gilt es rasch einen neuen Lappen zu beantragen – sonst könnte es noch teurer werden.

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Sollten Sie Ihren Führerschein trotz intensiver Suchdurchläufe nicht entdecken, gilt es eine wichtige Frage zu beantworten: Wurde der Ausweis gestohlen oder schlicht verloren? Dies ist bei der notwendigen Beantragung eines Ersatzführerscheins relevant. Beim Autofahren gilt schliesslich eine Führerscheinmitführpflicht. Bei einem Verstoss droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, warnt der ADAC.

Führerschein verloren? Das ist zu tun

Um einen verlorenen Führerschein neu zu ordern, stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts einen entsprechenden Antrag. Für den Gang zum Amt werden einige wenige Dokumente benötigt. Dazu zählen ein Reise- oder Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild. "Manchmal wird eine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde", ergänzt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Mitunter muss eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden, sodass die Gesamtkosten auf etwa 65 Euro steigen können.

Hat Ihnen ein Langfinger den Lappen gestohlen, führt der nächste Weg zu einer Polizeiwache. Dort zeigen Sie den Diebstahl an und erhalten von den Beamten eine Diebstahlbescheinigung. Dieses Dokument wird benötigt, um den Führerschein gegen eine Gebühr von 35 Euro bis 40 Euro neu zu beantragen.

Einmal Express, bitte!

Bis Sie Ihren neuen Ausweis in den Händen halten, können bis zu sechs Wochen verstreichen - abhängig von der Auslastung der Behörde und der Druckerei. Für die Übergangszeit erhalten Sie (kostenpflichtig) einen in Deutschland gültigen vorläufigen Führerschein.

Alternativ beantragen Sie eine eilige Ausstellung des Führerscheins. Für diesen Express-Service verlangt die Führerscheinstelle allerdings eine entsprechende Gebühr. Die Behörde ist zudem Ihr erster Ansprechpartner, wenn der verloren oder gestohlen geglaubte Fahrausweis wieder auftaucht.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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