Stuttgart - Scheinwerfer mit LED-Technik leuchten im Auto mehr als doppelt so hell wie solche mit normalen Halogenleuchten. Auch hält die LED-Technik deutlich länger und verbraucht weniger als die Hälfte der Energie, so die Prüforganisation Dekra.

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Manche Modelle mit alten Halogenleuchten der Kategorien H4 und H7 lassen sich auf die neue Technik umrüsten. Dafür gibt es aktuell LED-Umrüstsätze von zwei Herstellern am Markt. Diese haben in Kombination mit bestimmten Scheinwerfertypen eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Und nur diese sind zugelassen.

Die Umrüstung sollte eine Werkstatt übernehmen. Schon bei der Bestellung des Upgrade-Kits lässt sich anhand von Kompatibilitätslisten der Leuchtenhersteller prüfen, ob es für das eigene Auto einen genehmigten Umrüstsatz gibt, der auch zur EG-Typgenehmigung des Autos passt.

Ohne ABG und Prüfzeichen dürfen Leuchtmittel in Deutschland nicht auf der Strasse zum Einsatz kommen. Mit ihrem Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Autos. Auch nach einem Unfall kann der Versicherer Leistungen ganz oder teilweise kürzen. Allerdings sind laut Dekra gerade solche nicht bauartgeprüften Leuchten aus Fernost auch im Internet verfügbar.

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