München - Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug nachts gut sichtbar abzustellen. Das schreibt die Strassenverkehrsordnung (Paragraf 17/Absatz 4) vor. Ansonsten riskieren sie aufgrund der höheren Unfallgefahr ein Bussgeld und bei einem Unfall eine Mitschuld. Darauf weist der Tüv Süd hin.

Mehr zum Thema Mobilität

Strassenlaternen mit Markierung

Innerhalb einer Ortschaft sorgen zwar Strassenlaternen meist für ausreichend Licht. Doch um Energie zu sparen, soll diesen Winter die Strassenbeleuchtung vielerorts reduziert werden, erklärt der Tüv Süd.

Werden Laternen nachts zwischenzeitlich ausgeschaltet, erkennt man dies in Deutschland meist an einer Markierung: ein roter Ring mit weissem Rand. In dem roten Feld kann in weisser Schrift die genaue Zeit angegeben sein, wann die Beleuchtung ausgestellt wird.

Standlicht oder Parklicht?

Wichtig ist, dass das parkende Fahrzeug nachts ausreichend und richtig beleuchtet ist. Ausserhalb geschlossener Ortschaften muss man das Standlicht anschalten.

Innerorts sollte man das Parklicht aktivieren. Dafür muss man nur die dem Verkehr zugewandten Leuchten am Wagen anschalten. Das funktioniert meist über den Blinkerhebel - vorher den Zündschlüssel abziehen.

Batterie regelmässig prüfen

Grundsätzlich verkraftet eine Autobatterie einen solchen nächtlichen Einsatz, so die Einschätzung der Experten. Wird das Parklicht jedoch mehrere Nächte hintereinander gebraucht und das Auto dazwischen wenig bewegt, sollte man auf jeden Fall regelmässig den Akku kontrollieren.

Gut zu wissen: Der Stromverbrauch bei Standlicht ist in der Regel doppelt so hoch wie bei der Parkbeleuchtung.

Tipp: LED verbrauchen weniger Strom als Glühbirnen. In vielen Fällen lässt sich das Standlicht auf diese Technik aufrüsten.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.