Autofahren in der kalten Jahreszeit kann gefährlich sein - insbesondere gilt dies für Nebenstrassen im Winter. Denn bei Schnee und Eis werden diese häufig nicht geräumt. Da viele Wohngebiete davon betroffen sind, sollten Sie Ihre Fahrweise beim morgendlichen Losfahren sowie beim Nachhausekommen entsprechend anpassen.
Fällt der erste Schnee des Jahres, ist der Winterdienst der Städte und Gemeinden im Dauereinsatz. Zunächst gilt es dann, die Hauptstrassen zu räumen. Erst wenn die Räum- und Streudienste die Hauptverkehrswege von Schnee und Eis befreit oder Streugut verteilt haben, werden Nebenstrassen im Winter geräumt. Dabei stehen wiederum von Polizei und Feuerwehr gemeldete Gefahrenpunkte im Fokus, auf die sich die verfügbaren Einsatzkräfte konzentrieren.
Keine allgemeine Streu- und Räumpflicht
Autofahrer können sich also nicht darauf verlassen, dass alle Strassen bei Schnee und Glätte geräumt werden - es existiert keine generelle Räum- und Streupflicht. Das wäre auf rund einer Million Strassenkilometern in Deutschland kaum zu leisten. Welche Strassen Priorität für den Winterdienst haben, regeln Winterdienstpläne auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Einige Bundesländer haben jedoch eigene Strassen- und Wegegesetze erlassen. Darin ist eine Pflicht zur Räumung oder Streuung festgehalten, die aber wiederum auf die Gemeinden übertragen werden kann. Und auch hier ist in der Regel nur die Räumung von Hauptstrassen vorgesehen, Nebenstrassen müssen dann häufig von Anliegern gestreut oder geräumt werden.
Welche Nebenstrassen in Ihrer Umgebung geräumt werden, erfahren Sie daher aus den Winterdienstplänen der Gemeinde. Mitunter können Sie diese online einsehen.
Nebenstrassen im Winter: Besondere Vorsicht ist geboten
Da es keine bundesweit einheitlichen Regelungen zur Streu- und Räumpflicht gibt, sind sie nur auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Fahrweise in glatten Nebenstrassen im Winter den Verhältnissen anpassen. Kommt es zu einem Unfall, können Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von der Gemeinde verlangen. In zahlreichen Gerichtsurteilen, die in Fragen der Streu- und Räumpflicht gesprochen wurden, gingen die Geschädigten leer aus. Die Begründung: Die Gemeinden seien nicht dazu verpflichtet, Nebenstrassen im Winter zu räumen.
Daher sollten Sie bei Schnee und Eis insbesondere in Nebenstrassen langsam fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Seien Sie immer bremsbereit und vermeiden Sie abrupte Brems- oder Lenkmanöver, ihr Fahrzeug könnte ausbrechen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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