Wer am Neujahrsmorgen Dellen, Beulen oder Schmauchspuren an seinem Auto entdeckt, dürfte sich seinen Start ins neue Jahr sicher anders vorgestellt haben. Aber wer kommt für die durch Feuerwerkskörper verursachten Schäden auf?
In der Silvesternacht fliesst nicht nur der Alkohol, es fliegen auch die Feuerwerkskörper - und das manchmal leider auch gegen Autos. Wohl dem, der sein Fahrzeug in einer Garage abstellen kann. Alle anderen sollten ihren Parkplatz für die Nacht des Jahres sorgfältig aussuchen. Kommt es dennoch zu Beschädigungen, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für Schäden, die durch das Partyvolk, Knaller oder herabfallende Raketen entstanden sind?
Schäden durch Feuerwerkskörper sind eher selten
Es ist tröstlich, dass der ADAC verlauten lässt, dass Schäden am Auto durch Feuerwerkskörper nicht besonders häufig vorkommen. Müssen Sie aber feststellen, dass Ihr Fahrzeug trotzdem in Mitleidenschaft gezogen wurde, greift dieser Trost nicht wirklich. Wichtig ist, dass Sie zuerst einmal Fotos vom Schaden und auch vom Standort des Autos machen, falls Sie sich damit an die Versicherung wenden möchten. Auch sollten Sie wenn möglich einen Zeugen hinzuziehen, der bei Bedarf Ihre Erklärung bestätigen kann. Dann erst sollten Sie die Beschädigungen genauer in Augenschein nehmen. Handelt es sich lediglich um Schmauchspuren, können Sie diese meist mit einer Lackpolitur wieder entfernen und müssen sich nicht um die Versicherungsleistung kümmern.
Der Verursacher kommt für Schäden auf
Steht man direkt daneben, wenn ein betrunkener Partygast Feuerwerkskörper auf dem Dach oder der Kühlerhaube des Autos zündet, oder wenn er zum Tanzen darauf klettert, muss er selbst für die Schäden aufkommen, die er dabei verursacht. Seine Privathaftpflichtversicherung wird allerdings nicht zahlen, wenn er die Schäden mutwillig verursacht hat. Leider kommt es nur selten vor, dass man den Schuldigen bei der Tat beobachtet. Wissen Sie nicht, wer für die Beschädigung am Auto verantwortlich ist, können Sie Ihre Versicherung kontaktieren. Ob die Teil- oder die Vollkaskoversicherung zuständig ist, hängt von den entstandenen Schäden ab. Erstatten Sie auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Ihre Versicherung hinzuziehen möchten.
Verschiedene Arten von Schäden
In extrem seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper das Auto durch Brand oder Explosion beschädigt. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung, ebenso wie bei Glasbruch. Sie müssen nicht fürchten, dadurch bei Ihren Prämien hochgestuft zu werden. Bei Schmor- und Sengschäden hingegen ist die Teilkaskoversicherung nicht zuständig. Und auch im Falle von Schäden am Auto durch Vandalismus ist die Vollkaskoversicherung die richtige Adresse. Rechnen Sie aber gründlich durch, ob es sich für Sie lohnt, die Schäden am Auto bei der Vollkaskoversicherung anzugeben: Bedenken Sie die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung und die Tatsache, dass Sie hier tatsächlich hochgestuft werden. In einigen Fällen kommen Sie sogar günstiger weg, wenn Sie kleinere Schäden ohne die Versicherung reparieren lassen.
Unfall unter Alkoholeinfluss
Wer Schäden am Auto selbst verursacht, weil er in der Silvesternacht unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat, kann nicht auf Versicherungsleistungen hoffen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden eventueller Opfer, aber die Beschädigungen an Ihrem eigenen Auto sind nicht abgedeckt. Je nachdem, wie hoch der Alkoholspiegel war, kann die Versicherung sich sogar weigern, die Entschädigungsleistung zu zahlen, oder sie kann einen Teil davon vom Versicherungskunden zurückverlangen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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