Manchmal werden sie gross angekündigt, manchmal kommen sie plötzlich und unerwartet: Polizeikontrollen. Für Autofahrer sind sie meist eine unbehagliche Situation. Selbst, wenn man keinen Verstoss begangenen hat oder sich keiner Schuld bewusst ist.
Wenn die Polizei einen Autofahrer anhält, muss nicht immer ein Verstoss gegen Verkehrsregeln vorliegen. Manchmal handelt es sich nur um eine allgemeine Verkehrskontrolle. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich bei Polizeikontrollen zu verhalten haben, was die Ordnungshüter von Ihnen verlangen dürfen und welche Anweisungen Sie nicht ohne Weiteres ausführen müssen.
Auf Anweisung immer anhalten
Wenn Sie die Polizei zum Anhalten auffordert, müssen Sie dieser Anweisung nachkommen. Drosseln Sie das Tempo, fahren Sie langsam rechts ran und halten Sie ausserhalb des Gefahrenbereichs. Dann sollten Sie den Motor ausschalten, das Seitenfenster öffnen und auf den oder die Polizisten warten.
Lieber die Aussage verweigern
Fragt Sie ein Polizist, ob Sie wissen, weshalb Sie angehalten wurden, sollten Sie mit einem Nein antworten. Ein Satz wie: "Vielleicht, weil ich zu schnell gefahren bin?!", kann bereits als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ausserdem kann es ja sein, dass die Beamten gar keine besondere Veranlassung hatten, Sie zu stoppen und die Frage nach dem Grund als Fangfrage gestellt wird.
Ohne Papiere droht ein Bussgeld
In der Regel wird die Polizei Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere verlangen. Sie sind verpflichtet, diese vorzuzeigen. Haben Sie die Unterlagen nicht dabei, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bussgeld von zehn Euro nach sich ziehen kann. Fordert Sie der Polizist zum Aussteigen aus dem Fahrzeug auf, müssen Sie auch dies tun. Des Weiteren dürfen die Beamten Verbandskasten und Warndreieck sowie die Verkehrssicherheit des Autos überprüfen.
Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzug
Achtung: Oft wird die Frage nach dem Verbandskasten dazu genutzt, den Kofferraum oder Ihre Handlungsfähigkeiten zu checken. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus und halten sich zum Beispiel auffällig an der Tür fest, haben die Beamten einen Anfangsverdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum. Eine Durchsuchung von Kofferraum oder Handschuhfach ist den Polizisten nicht ohne Weiteres gestattet. Das Recht, dort hineinzuschauen, hat die Polizei nur, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine richterliche Anordnung vorliegt.
Promilletest ist keine Pflicht
Promilletests sind bei Polizeikontrollen weit verbreitet. Die Beamten dürfen Sie zu einem Atemalkoholtest auffordern. Und Sie dürfen diesen verweigern. Allerdings kann daraufhin eine Blutprobe richterlich angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug ist das sogar ohne richterlichen Beschluss möglich.
Bleiben Sie höflich
Generell gilt bei Polizeikontrollen: Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie höflich. Sich mit den Beamten anzulegen oder sich lautstark zu beschweren, verkompliziert die Situation nur. Denken Sie dran, dass die Beamten nur ihrem Job nachgehen. Sollten Sie Einwände gegen die Kontrolle haben oder ist das Verhalten der Polizisten Ihrer Meinung nach nicht angemessen, können Sie sich später mit einer formlosen Dienstaufsichtsbeschwerde an den vorgesetzten Beamten wenden. Dazu können Sie sich Namen und Dienststelle des oder der Polizisten geben lassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.