Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn das Punktekonto in Flensburg voller und voller wird, sollten Autofahrer ihre Fahrgewohnheiten mit Hilfe von klaren Regeln ändern. Dazu rät die Prüforganisation Dekra - und gibt konkrete Tipps.

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Zu den Regeln kann gehören, häufige Strecken mit einem zurückhaltenderen Fahrstil zu fahren. So merkten notorisch gehetzte Autofahrer, dass der Zeitgewinn bei schneller Fahrweise nur minimal ist.

Ein weiterer Rat: regelmässig die Geschwindigkeit kontrollieren. Häufig wird der prüfende Blick auf den Tacho vergessen - ein im Sichtfeld angebrachter Klebezettel kann dafür als Gedächtnisstütze dienen, erklärt die Dekra. Auch beim Passieren eines Ortseinganges sollte ein Geschwindigkeitscheck zur Gewohnheit werden.

Vage Ziele und Hinweise wie "Fahr doch vorsichtiger" bringen Punktesündern gar nichts, betonen die Experten. Wichtig sei ein konkreter Plan mit Zwischenzielen. Damit lässt sich der Entzug der Fahrerlaubnis unter Umständen noch verhindern.

Grundsätzlich gilt: Ab acht oder mehr Punkten im sogenannten Fahreignungsregister ist die Fahrerlaubnis weg. Das trifft Autofahrer nicht unvorbereitet: Bei vier oder fünf Punkten schicken die Behörden eine Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung.

Bis zu einem Stand von fünf Punkten können Autofahrer einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen. Das geht aber nur einmal in fünf Jahren, erklärt die Dekra.

Generell bleiben Punkte nicht ewig im Register stehen. Wann sie gelöscht werden, kommt allerdings auf die Schwere des Vergehens an: Ein-Punkt-Delikte sind zweieinhalb Jahre aktiv, Zwei-Punkte-Verstösse fünf Jahre und Drei-Punkte-Vergehen sogar zehn Jahre.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge waren am 1. Januar 2017 mehr als zehn Millionen Personen im Fahreignungsregister eingetragen. Im Laufe des Jahres 2016 haben nach Angaben des KBA mehr als 4,7 Millionen Personen neue Punkte bekommen, grösstenteils für Tempoverstösse.

Mehr als 450 000 Fahrverbote wurden laut KBA im Jahr 2016 ausgesprochen. Fast 95 000 Mal ordneten Bussgeldbehörden oder Gerichte im vergangenen Jahr die Entziehung der Fahrerlaubnis an.   © dpa

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