Neues Jahr, neue Regeln: 2018 gibt es einige Änderungen bei den Vorschriften im Strassenverkehr. Autofahrer sollten sich jetzt schon darauf einstellen. Hier kommen alle wichtigen Neuerungen im Überblick.
Der Gesetzgeber bringt im kommenden Jahr viele neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf den Weg. Ob Winterreifen, Abgasmessung oder Bussgelder: Viele Änderungen betreffen Autofahrer direkt. Daher sollte Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen.
Neue Regeln bei Winter- und Ganzjahresreifen
Gleich zu Beginn des neuen Jahres wird das bisherige "M+S"-Symbol an Winterreifen und Ganzjahresreifen gänzlich abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2018 ist nur noch das neue Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Bergsilhouette) zulässig. Allerdings dürfen Sie M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.Dezember 2017 produziert wurden, bis zum 30.9.2024 verwenden.
Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar eine härtere Strafe fällig, wenn Sie gegen die Pflicht verstossen, geeignete Winterreifen zu verwenden. Bisher wurden dem Fahrer ein Bussgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Bereifung unterwegs war. Ab 2018 wird nun auch der Halter des Fahrzeugs bestraft: 75 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei sind alles andere als kleinlich.
Die Abgasuntersuchung am Endrohr kommt zurück
Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 1. Januar 2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit – eine Onboard-Diagnose reichte stattdessen. Doch der Abgasskandal rund um Feinstaubemissionen und Stickoxide kassiert dieses Verfahren wieder ein: Ab dem 1. Januar 2018 müssen sowohl Dieselfahrzeuge als auch Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr wieder bestehen. Damit können die Kosten einer Hauptuntersuchung um bis zu 12 Euro steigen.
Fahrverbote stehen kurz bevor
Am 22. Februar geht es dann weiter: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet an diesem Tag über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Kommen die Richter zu dem Schluss, dass bestimmte Modelle mit einem solchen Verbot belegt werden müssen, könnte dies einem Startschuss für weitere Beschränkungen in deutschen Innenstädten gleichkommen. Denn auch in München, Berlin, Hamburg und den meisten Städten im Ruhrgebiet herrscht eine zu hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Luft.
Notrufsystem eCall wird zur Pflicht
Eine weitere Neuerung betrifft die Notfallversorgung nach einem Unfall: Ab dem 1. April 2018 wird das automatische Notrufsystem "eCall" Vorschrift – und zwar in allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden. Das System funktioniert auch europaweit und löst bei einem Crash automatisch den 112-Notruf aus, der Unfallhelfer automatisch zum Unfallort führt. Dabei werden Daten wie Art und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere und Art des Kraftstoffs übermittelt.
Lkw-Maut wird auf Nebenstrecken erweitert
Lkw-Fahrer und Speditionen müssen sich ab dem 1. Juli 2018 auf höhere Kosten für die Benutzung der Strassen in Deutschland einstellen. Zum Stichtag wird die Lkw-Maut auch auf rund 39.000 Kilometer Bundesstrassen fällig. Darüber hinaus kann die Lkw-Maut auch auf weitere Landstrassen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung verspricht sich von der Erweiterung zusätzliche jährliche Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro.
Die Kfz-Steuer wird neu berechnet
Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung der Kfz-Steuer, die bis heute immer noch aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoss errechnet wird. Dabei bildet weder das eine noch das andere gut ab, wie effizient und damit umweltfreundlich das Auto wirklich ist. Daher wird ab dem 1. September 2018 der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) für die Berechnung herangezogen. Allerdings werden nur Fahrzeuge nach dem neuen Verfahren bemessen, die ab dem Stichtag neu zugelassen werden – für ältere Fahrzeuge bleibt alles beim Alten. Experten rechnen nach der Änderung mit durchschnittlich 20 Prozent höheren Kfz-Steuern. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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