Wer seinen Oldtimer selbstständig aufarbeitet, sollte über den Abschluss einer Restaurierungsversicherung nachdenken. Damit mindern Sie die zahlreichen Risiken, die während der Restauration eines Klassikers drohen - von Beschädigungen an Bauteilen über deren Diebstahl bis hin zum Brand des Fahrzeugs.

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Eine Oldtimer-Aufbereitung ist für viele Privatleute eine kostspielige Angelegenheit. Dennoch: Da einem historischen Fahrzeug oftmals auch ein hoher emotionaler Wert beigemessen wird, sind viele Autoliebhaber bereit, die Risiken der mitunter aufwendigen Arbeiten sowie die damit verbundenen Kosten in Kauf zu nehmen. Um das finanzielle Risiko zu mindern, bietet es sich an, eine Restaurierungsversicherung abzuschliessen. Eine solche Police wird beispielsweise vom Automobilclub ADAC angeboten.

Leistungsumfang einer Restaurierungsversicherung

Mit einer Restaurierungsversicherung können Sie Oldtimer für den Zeitraum der vorübergehenden Wiederherstellung absichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zugelassen oder abgemeldet ist. Der Leistungsumfang der ADAC-Restaurierungsversicherung umfasst unter anderem den Schutz von Fahrzeugteilen gegen Diebstahl oder Brand. Nehmen abmontierte Bauteile Schaden, ersetzt die Versicherung auch in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus ist das Fahrzeug während des Transports zum Restaurator, Lackierer oder Autosattler versichert.

Versicherungsbedingungen: Das sollten Sie wissen

Eine Restaurierungsversicherung, wie sie der ADAC anbietet, ist nur für den Schutz bei einer privaten Aufbereitung eines Oldtimers vorgesehen. Für Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen Restauration in einer Werkstatt entstehen, haftet die Versicherung nicht. Des Weiteren muss es sich bei dem Fahrzeug um ein Modell handeln, das 30 Jahre oder älter ist und dessen Originalzustand wiederhergestellt werden soll. Der ADAC schreibt darüber hinaus vor, dass der Oldtimer in einer Halle oder Garage des Versicherungsnehmers unterkommen muss.

Wissenswertes zu den Rahmenbedingungen

Eine Restaurierungsversicherung können Sie beim ADAC immer zum 1. April eines Jahres abschliessen. Die Versicherungsdauer beträgt 24 Monate, bei anderen Anbietern finden Sie mitunter auch Tarife für ein Jahr. Schliessen Sie die Restauration des Fahrzeugs vor Ablauf der 24 Monate ab, bietet der ADAC eine Erstattung der bis dato nicht verbrauchten Prämie an. Sie können die Restaurierungsversicherung entweder als eigenständigen Vertrag für bislang nicht zugelassene Fahrzeuge abschliessen oder aber die Versicherung Ihres angemeldeten Oldtimers um diese Police erweitern.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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