Oft geht es sehr schnell und man muss sofort reagieren: Nach einem Unfall sollte man wissen, wie man sich zu verhalten hat. Diese Tipps helfen Ihnen dabei.

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Der Stress nach einem Unfall führt oft zu falschem Verhalten an der Unfallstelle. Damit Sie in einer solchen Situation nicht in Panik geraten, sollten Sie sich bestimmte Verhaltensmuster schon zuvor aneignen. Oberste Priorität hat zunächst die Absicherung der Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten und möglichst nach rechts auf den Randstreifen fahren. Dies sollten die ersten Tätigkeiten sein, meint auch der Auto Club Europa (ACE).

Besser mehrere Warnwesten mitführen

Ereignet sich der Unfall auf einer Autobahn, müssen die Insassen das Fahrzeug – soweit möglich – sofort verlassen und sich hinter die Leitplanke begeben. Deshalb ist es angebracht, neben der gesetzlichen Warnweste noch eine Zweite oder gleich mehrere der grellen Kleidungsstücke mitzuführen, um allen Mitfahrern maximalen Schutz bieten zu können.

Stellen Sie das Warndreieck anschliessend in 150 bis 300 Metern Entfernung auf. Nur so kann der herannahende Verkehr rechtzeitig gewarnt werden. Nutzen Sie zur Orientierung die Leitpfosten, die in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Erst nach diesem Schritt sollten Sie den Pannendienst rufen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, gilt das Prinzip: Erst absichern, dann helfen!

Setzen Sie zuerst einen Notruf ab

Gibt es Verletzte, sollten Sie, bevor Sie Erste Hilfe leisten, einen Notruf absetzen (Rufnummer 112 oder 110 oder unter Einsatz der nächstgelegenen Notrufsäule). Wenn Sie einen Helfer haben: Teilen Sie die Aufgaben. Wenn Sie sich zutrauen, Erste Hilfe zu leisten, kann dies lebensrettend sein. Falls nicht, bleiben Sie aber in jedem Fall beim Unfallopfer – gutes Zureden und körperlicher Kontakt sorgen für Geborgenheit und beruhigen den Verletzten.

Bei Blechschäden Beweise sichern

Sind bei einem Unfall vor allem Blechschäden zu beklagen, sollten Sie so viele Beweise wie möglich sammeln und sich alle Daten der gegnerischen Versicherung geben lassen. Merken Sie sich: Der Unfallgegner ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese herauszurücken!

Machen Sie – auch wenn es eine polizeiliche Unfallaufnahme gibt – eigene Fotos der Unfallstelle und den herumliegenden Teilen. Diese können später bei der Beweisführung vor Gericht entscheidend sein. Dennoch sollten Sie sich für die Aufnahmen niemals selbst in Gefahr begeben. Das gilt besonders auf Autobahnen, mahnt der ACE.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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