Unfälle sind ärgerlich, aber passieren: Im Durchschnitt erwischt es jeden Autofahrer alle zwölf Jahre. Die Kfz-Versicherung kommt zwar für den verursachten Schaden an fremden Fahrzeugen auf. Doch mitunter kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu zahlen. Rechnen Sie im Zweifelsfall besser auf eigene Faust nach.

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Es ist schnell passiert: Ein Moment der Unachtsamkeit im Strassenverkehr - und schon kracht es. Damit Autofahrern in einem solchen Fall nicht der finanzielle Ruin droht, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am Auto des Unfallgegners ein. Indirekt muss der Unfallverursacher dennoch zahlen: Er wird nach einem Unfall von der Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss in der Folgezeit höhere Versicherungsbeiträge aufbringen. Daher sollten Sie nach einem Unfall abwägen: Schalte ich die Versicherung ein oder begleiche ich den Schaden selbst?

Selbst zahlen bewahrt vor der Rückstufung

Bis zu welcher Schadenshöhe es sich lohnt, die Kosten des Unfallgegners selbst zu begleichen und damit eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu umgehen, ist individuell verschieden. Ausrechnen lässt sich das mit einem einfach zu bedienenden Rechner der Stiftung Warentest, den die Organisation kostenfrei auf ihrer Internetseite zum Download bereitstellt. Dort wählen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft aus, geben die aktuelle Schadenfreiheitsklasse sowie ihren Jahresbeitrag in der Haftpflichtversicherung an und erhalten im Ergebnis den Grenzwert für die Rückstufung. Liegt die Forderung des Unfallgegners unterhalb dieses Betrags, lohnt es sich, den Schaden selbst zu begleichen.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeughalter hat sein Auto im Eco-Tarif des ADAC versichert und ist zwei Jahre unfallfrei gefahren (SF-Klasse 2). Sein jährlicher Versicherungsbeitrag liegt bei 1.000 Euro. Laut Rechner sollte er in diesem Fall Schäden bis zu einer Höhe von 2.890,90 Euro selbst begleichen, um am Ende nicht draufzuzahlen. Ist dieselbe Person hingegen schon in der Schadenfreiheitsklasse fünf eingestuft, sollte er bis zu 5.377,80 Euro selbst bezahlen.

Viele Versicherungen bieten einen Rückkauf an

Eine Alternative für diejenigen, die die Unfallabwicklung nicht selbst in die Hand nehmen möchten, ist der Rückkauf von der Versicherung. In diesem Fall schalten Sie die Versicherung nach einem Unfall ein und lassen sie den Schaden zunächst begleichen. Im Anschluss müssen Kfz-Haftpflichtversicherungen ihre Kunden über die Schadenshöhe informieren und ihnen die Möglichkeit geben, den Schaden innerhalb von sechs Monaten "zurückzukaufen". Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr, bleiben Sie in Ihrer derzeitigen Schadenfreiheitsklasse.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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