Damit hatte kaum noch jemand gerechnet: Am Osterwochenende ist es in vielen Regionen Deutschlands zu einem regelrechten Winterchaos gekommen. Schnee, Eis und Temperaturen unter null Grad wurden insbesondere für Autofahrer zum Verhängnis, die bereits die Sommerreifen aufgezogen hatten. Doch was passiert eigentlich, wenn man mit diesen jetzt noch in einen Unfall verwickelt wird?

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Der Winter hat viele Autofahrer an Ostern noch einmal kalt erwischt: Lockte der Frühling vor zwei Wochen bereits mit über 20 Grad in einigen Teilen Deutschlands, bekommen es viele Reisenden derzeit mit eisigen Wetterverhältnissen zu tun. Das Osterwochenende hatte für viele Autofahrer sogar eine Neuschnee-Überraschung parat und das, wo viele doch schon auf Sommerreifen gewechselt haben. Wie zahlreiche Unfälle in den vergangenen Tagen gezeigt haben, kann das zu ernsthaften Problemen und Konsequenzen führen, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind.

Sommerreifen sind bei Schnee unangebracht

Durch die situative Winterreifenpflicht in Deutschland ist jeder Autofahrer grundsätzlich angehalten, eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung zu wählen, sobald es gefriert oder Schnee fällt. Der Gesetzgeber schreibt das vor. Wer also das Pech hat, bereits mit Sommerreifen unterwegs zu sein, wenn ein ungeahnter Wintereinbruch seinen Lauf nimmt, muss nicht nur besonders vorsichtig unterwegs sein. Er muss auch mit einem Bussgeld von bis zu 120 Euro rechnen, wenn die Polizei kontrolliert. Sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sind möglich, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Von "höherer Gewalt" kann in diesem Fall keine Rede sein. Auch die Versicherer drücken in diesem Fällen wohl kein Auge zu.

Hinzukommt, dass bei einer Kollision mit Schaden oftmals der Versicherungsschutz in Gefahr ist. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden der Gegenseite, doch auch hier können Autofahrer aufgrund der falschen Bereifung mit mehreren Tausend Euro in Regress genommen werden. Sollte sich herausstellen, dass auch das Unfallopfer mit fehlender Winterausrüstung unterwegs war, und dieser Umstand auch als Ursache für den Crash angesehen werden kann, kommt es meist zu einer Teilschuld.

Ganzjahresreifen: Weniger Arbeit und gesetzlich unbedenklich

Auch, wenn das Auto kaskoversichert ist und es infolge der Missachtung der Winterreifenpflicht beschädigt wird, kann die Versicherung einen Teil des Schadens aussetzen und der Halter muss selbst in die Tasche greifen. Wer sich die Arbeit des ständigen Reifenwechsels sparen will, kann auf Ganzjahresreifen (auf das "M+S"-Symbol achten) ausweichen. Zwar weisen Automobilclubs wie der ADAC immer wieder darauf hin, dass diese Reifenart weder im Sommer noch bei winterlichen Verhältnissen optimale Fahreigenschaften mit sich bringt, doch rechtlich sind Autofahrer damit zumindest auf der sicheren Seite.

Diese Reifenwahl bietet sich vor allem für Autofahrer an, die häufig in Regionen oder Höhenlagen unterwegs sind und deshalb auch über März und April hinaus noch mit wechselnden Wetter- und Strassenverhältnissen rechnen müssen. Für alle anderen Autofahrer, die nun schon mit Sommerreifen auf winterliche Strassen treffen gilt, mit besonderer Vorsicht zu fahren und sofern es geht, das Auto stehen zu lassen, bis sich die Wetterlage wieder entspannt hat. Wer noch auf Winterreifen unterwegs ist, sollte dieser Tage mit dem Wechsel auf Sommerreifen sicherheitshalber noch bis Ende April warten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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